Bis zum 30. Januar haben dann die Mitglieder des Hochschulrates sowie die Dekane dazu Gelegenheit, auf Grundlage der vorliegenden Bewerbungen beim Vorsitzenden des Senats Vorschläge für Kandidaten einzureichen. Auf deren Basis erstellen die Vorsitzenden des Hochschulrats sowie des Senats gemeinsam bis spätestens 13. März einen Wahlvorschlag. Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten stellen sich am 22. April in einem hochschulöffentlichen Hearing vor, die Wahl durch den Hochschulrat ist für den 8. Juni vorgesehen.
Constantin Schulte-Strathaus, Kontakt