Die Überbrückungshilfe in Form eines Zuschusses können Studierende aus dem In- und Ausland an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland ab November 2020 bis zum Ende des Wintersemesters 20/21 wieder beim regional zuständigen Studierenden- bzw. Studentenwerk beantragen. Maximal beträgt dieser Zuschuss 500€ pro Monat.
Alle wichtigen Informationen, z.B. auch zur Antragstellung, finden Sie im Internetangebot des BMBF und auf den Seiten des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg.