Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen

Aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklung hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Überbrückungshilfe für Studierende zur Linderung von pandemiebedingten Notlagen wieder eingesetzt.

Die Überbrückungshilfe in Form eines Zuschusses können Studierende aus dem In- und Ausland an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland ab November 2020 bis zum Ende des Wintersemesters 20/21 wieder beim regional zuständigen Studierenden- bzw. Studentenwerk beantragen. Maximal beträgt dieser Zuschuss 500€ pro Monat.

Alle wichtigen Informationen, z.B. auch zur Antragstellung, finden Sie im Internetangebot des BMBF und auf den Seiten des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg.