Familienfreundliche KU - Aktuelles

Antrag auf Zuschuss zu Corona-bedingten Babysitterkosten

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Nach wie vor können alle Studentinnen, Professorinnen und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen der KU, die durch die Corona-Krise Kinderbetreuungsengpässe haben, einen Zuschuss zu Babysitterkosten beantragen.

Aktuell haben die Kinderbetreuungseinrichtungen wieder ihren Regelbetrieb aufgenommen. Dennoch kann es sein, dass Eltern ihr Kind Corona-bedingt nicht in die Betreuungseinrichtung schicken können oder wollen, weil Personen im Haushalt oder das Kind selbst zur Risikogruppe gehören. Studentinnen, Professorinnen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, die aus diesem Grund Babysitter brauchen, können einen Zuschuss zu den Babysitterkosten beantragen.

Die genannten Personen können einen Zuschuss erhalten, wenn die Kinder, die aus den oben aufgeführten Gründen die Betreuungseinrichtung nicht im gewohnten Umfang besuchen können, unter 12 Jahre alt sind und keine andere in ihrem Haushalt lebende Person die Kinderbetreuung übernehmen kann. Um einen solchen Zuschuss zu beantragen, nutzen Sie bitte dieses Formular und senden es ausgefüllt an corona-kinderbetreuung(at)ku.de! Die Antragsfrist für das Wintersemester 20/21 endet am 28.02.2021.