Diesen Zuschuss können Studentinnen und Mitarbeiterinnen erhalten, wenn ihre Kinder (unter 12 Jahren) Corona-bedingt die Betreuungseinrichtungen und Schulen nicht im gewohnten Umfang besuchen können und keine andere in ihrem Haushalt lebende Person die Kinderbetreuung übernehmen kann. Um einen solchen Zuschuss für das Sommersemester 2020 zu beantragen, nutzen Sie bitte dieses Formular und senden es ausgefüllt bis zum 30.08.2020 an !
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Intranet und im Internetangebot der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.