Der Fitnessraum ist im Wintersemester 2026/2027 (12.10.26-05.02.27) wie folgt geöffnet: (Ausnahmen: gesetzl. Feiertage)
Der Fitnessraum ist in der vorlesungsfreien Zeit (06.02.27-11.04.27) wie folgt geöffnet:
Die Nutzung des Fitnessraums setzt immer die Teilnahme an einer, von einem unserer Übungsleitenden durchgeführten, ca. einstündigen Einführungsveranstaltung voraus.
Diese finden im Wintersemester 2026/27 an folgenden Tagen statt:
Dienstag, 13.10. - 27.10.2026, 17.30 - 18.30 Uhr, Mittwoch, 14.10. - 28.10.2026, 17.30 - 18.30 Uhr
Es besteht die Möglichkeit immer montags (ab 12.10.26) und mittwochs (ab 14.10.26) von 15.00 - 16.00 Uhr einen Einführungskurs zu besuchen.
Hier gehts zur Anmeldung (immer ab ca. 24h vorab möglich)
Die Nutzung des Fitnessraums setzt immer die Teilnahme an einer Einführungsveranstaltung und den Besitz eines gültigen Fitnessraumausweises voraus!
Den Fitnessraumausweis können Sie im Sportsekretariat zu den Öffnungszeiten erwerben – vorausgesetzt, Sie haben bereits an einer Einführungsveranstaltung teilgenommen. Der Ausweis berechtigt zum selbstständigen Training innerhalb der Öffnungszeiten und ist während des Trainings immer in den entsprechend vorgesehenen Kasten zu stecken. Der Ausweis ist auch in der vorlesungsfreien Zeit gültig.
Bringen Sie beim Beantragen oder Verlängern Ihres Fitnessraumausweises folgendes mit:
das Nutzungsentgelt - Studierende 40€ / Mitarbeitende 50€ / Sportdidaktikstudierende sowie Übungsleitende 35€ (bevorzugt mit EC-Karte!)
das Nutzungsentgelt für die Fitnessraumnutzung ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit beträgt 10€
Sollten Sie einen gültigen Fitnessraumausweis besitzen, diesen jedoch bei einer Kontrolle nicht vorzeigen können, behalten wir uns vor, eine Strafzahlung i.H.v. 5€ zu erheben.
Sollten Sie ohne gültigen Fitnessraumausweis unberechtigt im Fitnessraum trainieren, behalten wir uns vor, eine Strafzahlung i.H.v. 50€ zu erheben.
Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit gerne an das Sportsekretariat!