Die Benutzung ist nach den Maßgaben der Benutzungsordnung während der Bürozeiten möglich:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
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