Auslandsanerkennung

Bitte reichen Sie Ihre gesamten Unterlagen zur Auslandsanerkennung gesammelt beim International Office ein.

Die Anerkennung eines Kurses in vergangenen Semestern begründet keinen Anspruch auf Anerkennung in zukünftigen Semestern.

Für Hilfe und bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das International Office.