Im Zentrum der Tagung steht die Frage nach dem göttlichen Recht als Offenbarungs- und Naturrecht sowie seine Bedeutung als Begründungskategorie kirchenrechtlicher Normen. Besonderes Augenmerk gilt der Lex Ecclesiae Fundamentalis, die im Zuge der Codexrevision erarbeitet, jedoch nicht promulgiert wurde. Vor diesem Hintergrund werden Geschichte, theologische Grundlagen und mögliche zukünftige Gestalt eines kirchlichen Grundgesetzes diskutiert. Thematisch reicht der interdisziplinäre Dialog von den Grundrechten der Gläubigen und einem wirksamen Rechtsschutz über das Papst- und Bischofsamt bis hin zu den Sakramenten.
An der Tagung wirkt auch der Eichstätter Lehrstuhlinhaber Rafael Rieger mit einem Vortrag mit. Der Lehrstuhl für Kirchenrecht und kirchliche Rechtsgeschichte der KU Eichstätt-Ingolstadt plant zudem eine gemeinsame Fahrt zur Tagung.
Studierende, die Interesse an einer Teilnahme haben, werden gebeten, sich per E-Mail an das Sekretariat zu wenden (theresia.sichert@ku.de)
Im Nachgang der Tagung wird im Wintersemester 2026/27 eine entsprechende Wahlpflichtveranstaltung am Lehrstuhl angeboten, in der die Themen der Tagung vertieft aufgegriffen werden.
Weitere Informationen zur Tagung (Programm, Anmeldung, Tagungsort und Kosten) finden sich im offiziellen Tagungsflyer.