Erfahrungsgemäß nehmen sich fast alle Beschäftigten in dieser Zeit ohnehin frei. Die Schließung der Universität geschieht auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, da die Heizungen zentral abgesenkt werden und so Energie eingespart wird.
Wie schon in den Vorjahren sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des wissenschaftlichen und des wissenschaftsunterstützenden Personals verpflichtet, Freistellungsanträge für die in diese Zeit fallenden Arbeitstage zu stellen. Der 24.12. sowie der 31.12. sind an der KU arbeitsfreie Tage, für die keine Urlaubstage verrechnet werden.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Personalabteilung unter urlaub(at)ku.de selbstverständlich gerne zur Verfügung.