WFI KU
Aufbau und Inhalt Doktorandenstudium

Das Doktorandenstudium umfasst 20 ECTS-Punkte, die in Modulen erworben werden.

Die ECTS-Punkte sind in drei Bereichen zu belegen (Methoden, Schlüsselqualifikationen, Konferenzen), jedoch mindestens 5 ECTS-Punkte aus jedem Bereich.

Davon abgesehen ist die Aufteilung der ECTS-Punkte auf die Module frei wählbar. Möglich sind z.B. folgende Aufteilungen:

  • vier Module à 5 ECTS-Punkte
  • drei Module à 5 ECTS-Punkte, ein Modul à 3 ECTS-Punkte, ein Modul à 2 ECTS-Punkte 
  • etc.

Im Bereich "Konferenzen" wird jeder Konferenzbeitrag mit 5 ECTS-Punkten bewertet. Der Erstbetreuer trägt Sorge dafür, dass der Umfang der Leistung 5 ECTS entspricht.

 

Modulangebot

Eine separate, ständig aktualisierte White List führt die Module auf, aus welchen die Doktoranden/Doktorandinnen innerhalb der drei Bereiche frei wählen können.

Für die Bereiche "Methoden" und "Schlüsselqualifikationen" umfasst diese White List zahlreiche Module. Für den Bereich "Konferenzen" wird fortlaufend das Modul "Konferenzen" angeboten, für das der Erstbetreuer der Promotion als Modulverantwortlicher in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachverbänden, Universitäten bzw. Forschungseinrichtungen fungiert.

Sämtliche von der WFI oder der Akademischen Karriere der KU als Doktorandenkurse ausgewiesenen Module gelten automatisch als für die "White List" gesetzt; ihre Zuordnung zu den drei Bereichen ist auf der "White List" ausgewiesen. Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt Module auf der White List.

Für alle anderen Module ist vorab ein Antrag an die Programmkoordinatorin (Prof. Dr. Gelbrich) zu stellen, mit einer Empfehlung durch den Erstbetreuer der Dissertation. Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt Weitere Module

ECTS pro Modul

Die Zahl der ECTS wird vom Dozenten oder der Dozentin vorgegeben. 1 ECTS sollte ca. 25 bis 30 Arbeitsstunden des Teilnehmers entsprechen, inklusive Anwesenheit, Vor- und Nacharbeit. Dies ist jedoch nur eine Richtlinie. Bei besonders schwierigen und anspruchsvollen Inhalten können es auch etwas weniger Arbeitsstunden pro ECTS sein. Die Zahl der ECTS muss auf dem Teilnahmenachweis vermerkt werden.

Substitut für Konferenzbeiträge

Im Bereich "Konferenzen" kann der Doktorand/die Doktorandin sich als Substitut für einen Konferenzbeitrag eine Publikation in einer renommierten einschlägigen Fachzeitschrift anerkennen lassen. Der Beitrag muss publiziert bzw. zur Publikation angenommen sein.

Diese Publikation darf allerdings nicht Bestandteil einer kumulativen Dissertation sein.

Es ist ein Antrag an die Programmkoordinatorin mit Empfehlung des Erstbetreuers zu stellen Anerkennung Substitut Konferenzbeitrag. Der Beitrag ist beizulegen.