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Ab sofort wieder FFP2-Maskenpflicht

Entsprechend der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen besteht seit 7. November auch in allen Räumlichkeiten der Universitätsbibliothek wieder die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Aufgrund steigender Corona-Infektionsfälle und der damit einhergehenden Auslastung von Krankenhäusern gelten in Bayern ab sofort verschärfte Hygieneregeln. Inzwischen steht die sogenannte „Krankenhausampel“ auf Rot, womit medizinische Masken ("OP-Masken") aktuell nicht mehr genügen.

Am zugewiesenen Arbeitsplatz im Lesesaal darf die Maske abgenommen werden, es wird jedoch empfohlen, auch hier eine FFP2-Maske zu tragen. Bei weiterer Verschärfung der Lage und um bei hoher Nachfrage vielen Nutzerinnen und Nutzern den Zugang zur Bibliothek zu ermöglichen, kann die Rückkehr zur Maskenpflicht am Arbeitsplatz notwendig werden.


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