Urheberrecht in Lehre und Forschung


Digitale Semsterapparate: Texte digital zur Verfügung stellen

Die E-Learning Plattform ILIAS kann für Lehrveranstaltungen verwendet werden, um Studierenden Materialien online zur Verfügung zu stellen.

Rechtsgrundlage für die Nutzung digitalisierter Werke ist § 60c UrhG.

Für einen elektronischen Semesterapparat dürfen

  • bis zu 15 Prozent eines Werkes (z.B. eines Buches) zur Veranschaulichung der Lehre (wenn mit der Nutzung keine kommerziellen Interessen verfolgt werden),
  • vollständige Abbildungen (als Zitat),
  • vollständige einzelne Artikel aus einer Fachzeitschrift oder wissenschaftlichen Zeitschrift,
  • vollständige Werke, sofern sie vergriffen, d.h. nicht im Buchhandel lieferbar sind,
  • vollständige Werke geringen Umfangs, d.h.
    • Texte mit max. 25 Seiten
    • Noten mit max. 6 Seiten
    • Musik/Film max. 5 min.

vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden.

Auf dieser Grundlage in ILIAS hochgeladene Texte dürfen nur

  • einem bestimmten abgegrenzten Personenkreis, d.h. den Teilnehmern der jeweiligen Lehrveranstaltung,

zugänglich gemacht werden.

Nicht erlaubt ist:

  • die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und öffentlich zugänglich machen von vollständigen Artikeln aus Zeitungen / Publikumszeitschriften
  • der Zugang für Nichtteilnehmer der Veranstaltung

Für die eigene wissenschaftliche Forschung dürfen bis zu 75 Prozent eines Werkes vervielfältigt (aber nicht an Dritte – z.B. über ILIAS – weitergegeben) werden.

 

Text Mining und Data Mining

Rechtsgrundlage für nicht-kommerzielles Text und Data Mining bildet § 60d UrhG.

Um eine Vielzahl von Werken (Ursprungsmaterial) für die wissenschaftliche Forschung automatisiert auszuwerten, ist es zulässig,

  1. das Ursprungsmaterial auch automatisiert und systematisch zu vervielfältigen, um daraus insbesondere durch Normalisierung, Strukturierung und Kategorisierung ein auszuwertendes Korpus zu erstellen,
  2. das Korpus einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen für die gemeinsame wissenschaftliche Forschung sowie einzelnen Dritten zur Überprüfung der Qualität wissenschaftlicher Forschung öffentlich zugänglich zu machen.

Nicht erlaubt ist Text und Data Mining für:

  • kommerzielle Zwecke
  • eigene Aufbewahrung nach Abschluss der Forschungsarbeit

Hilfreiche Dokumente und Links