200 Euro Einmalzahlung: So läuft das Antragsverfahren

in Anbetracht gestiegener Energiekosten und anderer Lebenshaltungskosten haben die Bundesregierung und die Länder im vergangenen Jahr entschieden, dass Studierende einmalig einen Betrag in Höhe von 200 Euro erhalten. Rechtliche Grundlage ist das so genannte „Studierenden-Energiepreispauschalengesetz“. Die Einmalzahlung erhalten alle Studierenden, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule immatrikuliert waren und zum genannten Stichtag ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten. Nachfolgend finden Sie Hinweise zum Antragsverfahren.

Um den Betrag in Höhe von 200 Euro überwiesen zu bekommen, müssen berechtigte Studierende einen Antrag auf einem zentralen Online-Portal des Bundes stellen. Dafür sind ein paar Schritte notwendig:

1. Zugangscode und PIN

Sie benötigen Ihren persönlichen Zugangscode mit PIN, der Ihnen von der KU zur Verfügung gestellt wird. Der Zugangscode ist Ihr Türöffner zur Antragserstellung: Er weist Sie als antragsberechtigte Person aus. Gehen Sie zuerst auf

https://studienservice.ku.de

und loggen Sie sich wie gewohnt mit Ihrer KU-Kennung ein. Ihren Zugangscode finden Sie direkt auf der Startseite nach dem Login, im Bereich Mein EPPSG-Berechtigungscode. Ihre PIN finden Sie in einem Dokument unter Mein Studienservice >> Bescheide/Bescheinigungen >> PIN-Brief für Energiepreispauschale.

Sollten Sie im Studierendenportal keinen Zugangscode bzw. kein Dokument mit der PIN auffinden, obwohl Sie antragsberechtigt sind, oder sollten Sie Probleme beim Einloggen in das Studierendenportal haben, nehmen Sie bitte Kontakt zum IT-Support der KU auf: it-support(at)ku.de 

Wenn Sie Fragen zur Antragsstellung selbst haben, wenden Sie sich bitte an die Info-Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Weitere Informationen finden Sie weiter unten.

2. BundID

Für die Antragstellung benötigen Sie eine so genannte BundID. Dieses Nutzerkonto dient als digitaler Identitätsnachweis, so soll verhindert werden, dass Zugangscodes missbräuchlich verwendet werden. Wenn Sie bereits über ein entsprechendes BundID-Konto verfügen, können Sie direkt mit der Antragstellung fortfahren. Wenn nicht: Ein BundID-Konto können Sie u.a. mit der Online-Ausweisfunktion, Ihrem Smartphone und einer App einrichten – dann können Sie künftig auch ihre Online-Ausweisfunktion für andere Zwecke nutzen.

Für die Beantragung der Einmalzahlung gibt es auch eine Möglichkeit ohne Online-Ausweisfunktion. Sie legen dabei ein BundID-Konto an und wählen die Variante „Registrieren mit Benutzername und Passwort“. Sie erhalten daraufhin eine E-Mail mit einem Aktivierungslink und können dann zusammen mit Zugangscode und dem PIN (siehe unter 1) das Antragsverfahren durchführen. Mehr Informationen finden Sie hier:
https://id.bund.de/de
https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de/bundid-anlegen
Detaillierte Erläuterung zu Antragsstellung ohne Online-Ausweis-Funktion unter www.einmalzahlung200.de/faq

3. Online-Antrag

Mit Zugangscode, PIN und BundID können Sie anschließend den Online-Antrag auf Auszahlung der Einmalzahlung stellen:

https://antrag.einmalzahlung200.de

Dabei müssen Sie zunächst den Zugangscode eingeben, anschließend wählen Sie als für die KU zuständiges Bundesland Bayern aus. Wählen Sie bei „Haben Sie zusätzlich zu Ihrem Zugangscode auch eine PIN erhalten?“ „Ja“ aus, und geben Sie die PIN im erscheinenden Feld darunter ein. Klicken Sie anschließend auf „Anmelden mit BundID“. Sie werden zu https://id.bund.de/ weitergeleitet. 

Achtung: Wegen des zu erwartenden großen Ansturms kann es heute u.U. zu Wartezeiten oder Störungen auf dem Online-Portal kommen – versuchen Sie es ggf. zu einem späteren Zeitpunkt neu.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie nach Bearbeitung des Antrags per E-Mail einen Bescheid mit der Bewilligung. Zugleich erfolgt die Auszahlung der 200 Euro auf Ihr angegebenes Konto.

Bitte beachten Sie, dass Sie nur dann antragsberechtigt sind, wenn Sie zum 1. Dezember 2022 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten. Allein durch den regelmäßigen Besuch einer Hochschule in Deutschland wird kein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland begründet, sofern Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben. Ein auf maximal zwei Semester begrenzter Studienaufenthalt im Ausland und ein damit einhergehender ausländischer Wohnsitz ist unschädlich, sofern Sie parallel noch bei Ihrer Hochschule im Inland immatrikuliert sind. Studierende, die an zwei Hochschulen (doppel-)immatrikuliert sind, erhalten ein vergleichbares Schreiben ggf. auch von der anderen Hochschule. Auch in diesem Fall steht Ihnen die Energiepreispauschale jedoch nur einmal zu. Sie dürfen daher nur einen Antrag (unter Verwendung von Zugangscode und ggf. PIN derselben Hochschule) stellen.

 

Wo gibt es weitere Informationen?

Umfassende Informationen insgesamt zum Ablauf, auch zur Einrichtung eines BundID-Kontos, finden Sie auf www.einmalzahlung200.de.

Wenn Sie konkrete Fragen zur Antragsstellung haben, können Sie sich an die Info-Hotline wenden unter 0800 2623 003. Sie erreichen die Hotline dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr.

Bei Problemen im Rahmen der Antragstellung lesen Sie bitte zunächst die FAQ unterwww.einmalzahlung200.de/faq. Sofern Sie hiernach weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Support für Antragstellende unter www.einmalzahlung200.de/kontakt. Im Falle von technischen Fehlern ist die Bereitstellung von Screenshots hilfreich.

Informationen zur Datenverarbeitung für die Vorbereitung und Prüfung der Anspruchsberechtigung nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz finden Sie hier.

Einmalzahlung 200: Häufige Fragen zum Antragsverfahren

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Zugangscode und PIN abrufen – Schritt für Schritt erklärt