Bundesweite Fachtagung: „Kirchliches Arbeitsrecht: Motor oder Bremse?“

Welche Bedeutung das kirchliche Arbeitsrecht für die Erfüllung des Sendungsauftrags der Kirchen hat und was es für die Sicherung gerechter und guter Arbeitsbedingungen für die etwa 1,3 Millionen Beschäftigten leisten kann, dem geht am 2. und 3. März die 23. Eichstätter Fachtagung zum Kirchlichen Arbeitsrecht nach. Veranstalter sind die Fakultät für Soziale Arbeit der KU und die Zeitschrift „Die Mitarbeitervertretung“. Die Tagung ist bundesweites Forum für Vertreterinnen und Vertreter von Dienstgeber- und Dienstnehmerseite der beiden großen Kirchen in Deutschland. Veranstaltungsort des Treffens, das heuer unter dem Motto „Kirchliches Arbeitsrecht: Motor oder Bremse?“ steht, ist das Alte Stadttheater Eichstätt.

In einem wirtschafts- und wettbewerbsorientierten Sozialmarkt und einer immer säkularer werdenden Gesellschaft haben kirchliche Einrichtungen den Auftrag, Leuchttürme von Menschlichkeit und Gerechtigkeit und eines sinnorientierten Lebens in Verantwortung für künftige Generationen zu sein. Deshalb sind sie für eine Gesellschaft unverzichtbar.

Ob die bisherige Ausgestaltung der kirchenspezifischen Besonderheiten mit Loyalitätsobliegenheiten zur privaten Lebensführung, die Arbeitsrechtsregelung im Dritten Weg oder die kirchliche Betriebsverfassung eher Motor oder Bremse sind, wird im Zentrum der Veranstaltung stehen. In diesem Zusammenhang werden auch die neuen Herausforderungen des Arbeitsrechts diskutiert – wie etwa Arbeitskräftemangel, Verbesserung der Pflegebedingungen, Zunahme psychischer Erkrankungen oder neue Arbeitszeitformen.

Informationen zu Programm und Anmeldung finden sich unter
www.zmv-online.de.