Dabei geht es einerseits um Eherecht, aber vor allem um Fragen des Kindschaftsrechts und der elterlichen Sorge. In den letzten Jahren hat die demografische Entwicklung in Deutschland außerdem zu einer wachsenden Bedeutung von Fragen der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und des Erbrechts geführt. Diese Bereiche gehören auch zum späteren Berufsfeld der Studierenden in den Bachelorstudiengängen Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik sowie des Studiengangs Pflegewissenschaft.
Prof. Dr. Ernst L. Schwarz stammt aus Dollnstein (Landkreis Eichstätt) und hat nach einer Ausbildung zum Diplomverwaltungswirt das erste und zweite juristische Staatsexamen mit so gutem Erfolg abgelegt, dass er als Notarassessor zugelassen wurde. Er hat sich dann aber für die Tätigkeit als Rechtsanwalt entschieden und die Qualifikation als Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht erworben. Nach langjähriger Arbeit als Partner in einer Münchner Großkanzlei gründete Schwarz 2006 seine eigene Kanzlei für Familienrecht und Erbrecht. Zuvor war er unter anderem tätig für das bayerische Innenministerium sowie für den bayerischen Sparkassen- und Giroverband.