Eine Landkarte mit dunklen Flecken

Der Nachmittag im lichtdurchfluteten Hörsaal und das Thema traten in einen fast schmerzlichen Kontrast, als Dr. Martin Linder in ruhiger, nachdenklicher Art über seine Arbeit als „Ansprechpartner des Bistums Regensburg für Verdachtsfälle des sexuellen Missbrauchs“ berichtete. Auf Einladung von Prof. Dr. Ulrich Bartosch war er als Gast im Seminar „Missbrauchte Macht“ des Studiengangs Schulsozialarbeit angereist.

Die etwa 130 Gespräche, die der Kinderarzt, Psychiater und Psychotherapeut in den vergangenen fünfeinhalb Jahren als „Missbrauchsbeauftragter“ geführt hat, haben - das konnte das Auditorium spüren - bei dem erfahrenen Mediziner Spuren hinterlassen. Linder war lange Jahre der Leiter der Regensburger Klinik für Kinder- und Jugendpsychotherapie, die er selbst maßgeblich mitaufgebaut hatte. Auch dort hatte er bereits mit Opfern von Missbrauchsfällen zu tun. Als er nach mit Eintritt in den Ruhestand das Ehrenamt für die Diözese Regensburg annahm, erhielt Dr. Linder Einblicke in eine Schattenwelt, die für viele Menschen eine täglich neu belastende Realität ihrer gesamten Lebensspanne bleibt. Männer und Frauen öffneten sich in diesen Begegnungen erstmals für eine Bearbeitung ihrer traumatischen Erfahrungen, deren Anfang z.T. 40 bis 60 Jahre zurücklag.

Für alle, die das große Glück hatten, von solchen Erfahrungen verschont zu bleiben, muss das präsente Gefühl der Opfer, eine eigene Schuld zu tragen, befremdlich, ja unverständlich bleiben. Aber die jahrzehntelange Geheimhaltung war für die verletzten und geschundenen Menschen oft der einzige Schutz vor dem, was sie beschämte. Linder sprach voller Empathie und mit großem Respekt über seine Gesprächspartnerinnen und -partner, die „unglaubliche Leiden erfahren hatten und trotzdem irgendwie die Kraft gefunden haben ein Leben in Selbständigkeit zu führen“. Und ebenso groß ist sein Verständnis und sein Mitgefühl für die vielen Opfer, deren Lebenswege keine sichere Spur mehr finden und tragisch scheitern.

Mit dem ersten Gespräch, das oftmals erst einer langen, unterbrochenen Anbahnung folgt, beginne für viele Frauen und Männer eine Distanzierung von Täter/in und Tat. Was für Außenstehende in kaum erinnerlicher vierzigjähriger Vergangenheit liege, komme nun unmittelbar und aktuell zum Vorschein. Hier heile Zeit keine Wunden, sie konserviere sie. „Dann werden die Schilderungen wie Zeitlupenaufnahmen, mit Verweisen auf winzige Details“, schildert Linder, der in solchen Gesprächen gleichsam zum Zeugen des Verbrechens wird.

Vor den etwa 50 Zuhörerinnen und Zuhörern beschrieb Linder, wie ihm „die Oberpfalz zu einer Landkarte mit vielen dunklen Flecken wird: Schwimmbad, Schullandheim, Pfarrhaus...". Und der Therapeut wird hineingezogen in diese Schattenwelt: „Es wiederholt sich, und man wird von einem anderen Gesprächspartner wieder dorthin geführt." Linder schilderte, dass „das Geschehen abrufbar ist, lebendig in den Menschen verankert und deshalb so wirksam“. Die Opfer gingen eine Nähe mit dem Täter ein und zugleich in Distanz zur eigenen Gruppe. Das fürchterliche, perfide Beziehungsspiel der Täter wurde von Linder in behutsam gewählten und respektvoll erzählten Fallbeispielen besser begreifbar gemacht. Die Opfer wurden in die Rolle von Auserwählten hineinmanipuliert. Die erlebte Sonderrolle mit Privilegien der Aufmerksamkeit und Anerkennung seien mit Dankbarkeit angenommen worden hätten so die Gegenwehr und Distanzierung von Täterin oder Täter verhindert.

Das Gespräch mit dem Gegenüber, das Linder anbieten kann, eröffne den Opfern den Prozess der Aufarbeitung: „Die Distanzierung kommt voran!“ Dr. Linder stellte vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen kritische Überlegungen zum Verfahren der Anzeige an. Da die Straftaten häufig verjährt sind, gibt es – trotz Mitteilung an die Staatsanwaltschaft – keine strafrechtliche Verfolgung der gemeldeten Vorfälle. Als Ausnahme können Fälle gelten, in denen mögliche Täter weiterhin aktiv sein könnten. Die regelhafte Bearbeitung im kirchenrechtlichen Rahmen, die über die Verjährung hinweg angestrengt wird, münde in zwei Gruppen von Fällen. Sei der/die Beschuldigte bereits verstorben, gelte es zu prüfen, ob die Anschuldigungen glaubhaft sind, und das Verständnis gegenüber den Opfern kann in den Mittelpunkt rücken. Eine Entschädigungsleistung werde dann oft zuerkannt. Linder betonte, dass für die Opfer die materielle Zuwendung in ihrer Bedeutung weit hinter die Anerkennung des Leides zurücktritt. Weitaus kritischer seien Fälle zu bewerten, in den die Beschuldigten noch leben. Wenn sie sich der Anschuldigung widersetzten und die Tat bestritten, komme ein langwieriges Verfahren in Gang. Die Unschuldsvermutung gegenüber den Beschuldigten könne zur neuerlichen Schuldzuweisung an die Opfer führen und einen schlimmen Prozess von Retraumatisierung bewirken. Eine Lösung für dieses Dilemma konnte der Referent nicht anbieten. Aber in der engagierten Schlussdiskussion wurde deutlich, dass noch Fragen auf ihre Bearbeitung drängen.