Ernst Fricke neuer Honorarprofessor der KU für Medienrecht und Gerichtsberichterstattung

Der Landshuter Rechtsanwalt und Journalist Ernst Fricke ist zum Honorarprofessor an der KU ernannt worden. Er ist bereits seit 1988 – mit zwischenzeitlichen Unterbrechungen – Lehrbeauftragter für Medienrecht und Gerichtsberichterstattung am Studiengang Journalistik. „Ernst Fricke ist für uns ein Glücksfall, weil er nicht nur Jurist, sondern auch Journalist ist“, sagte Vizepräsident Markus Eham am Dienstag bei der Übergabe der Ernennungsurkunde. Professor Fricke ist Absolvent der Deutschen Journalistenschule in München und bis heute immer wieder auch als freier Journalist tätig.

Er betreibt zusammen mit Kollegen eine überregionale Rechtsanwaltskanzlei mit Standorten in Landshut, München und Nürnberg. Von 1995 bis 2015 war er neben der Anwaltstätigkeit Professor für Verwaltungs- und Sozialrecht an der Hochschule Neubrandenburg.

Das Fachgebiet Medienrecht gehört zu den Kernkompetenzen, die in der Journalistik vermittelt werden. „Wir sind froh, dass wir mit Ernst Fricke nun dieses Fachgebiet fest als Honorarprofessur verankern können“, so Klaus Meier, Fachsprecher der Journalistik. Für Ernst Fricke ist die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt „ein Herzensanliegen“ wie er betont: „Ich schätze die Arbeit mit den Journalistik-Studierenden sehr.“


Zur Person:

Ernst Fricke studierte Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten Tübingen, Regensburg und München, absolvierte die Deutsche Journalistenschule in München und ein Aufbaustudium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Die Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 1979 am Landgericht Landshut, 1984 am Oberlandesgericht München und zusätzlich von 1989 bis 1994 in Leipzig. Er promovierte an der Universität München am Lehrstuhl für öffentliches Recht, Politik und Recht für Sozialwissenschaftler. Er lehrte an mehreren Universitäten und Fachhochschulen sowie in der Journalistenweiterbildung, publiziert regelmäßig Fachbücher und wissenschaftliche Fachaufsätze zum Medienrecht und zu anderen juristischen Themen. Sein Handbuch „Recht für Journalisten“ ist bereits in zweiter Auflage erschienen und ein bei Studierenden und Journalisten beliebter Ratgeber.