Erweitertes Angebot im Lehramtsstudium zum Thema Inklusion

Die KU will künftige Lehrerinnen und Lehrer bereits während des Studiums mit der Vision einer inklusiven Gesellschaft vertraut machen und bietet dazu nun innerhalb des bestehenden Lehrangebotes entsprechende Inhalte. Im vergangenen Jahr beschloss der bayerische Landtag, das Thema Inklusion in den Lehrer bildenden Studiengängen stärker zu verankern. „Basiswissen Inklusion und Sonderpädagogik im EWS“ soll künftig von allen Lehramtsstudierenden im Umfang von neun ECTS im Rahmen der bereits vorhandenen Lehrangebote – insbesondere der Pädagogik – und im Optionalen Bereich studiert werden können. Darüber hinaus soll der Dialog mit den Fachvertreterinnen und Fachvertretern verstärkt und die Kooperation mit den Praktikumslehrkräften und Schulen weiterentwickelt werden.

Grundlage für das Angebot an der KU ist ein Konzept des Lehrstuhls für Schulpädagogik (Prof. Dr. Wolfgang Schönig), dem für die Umsetzung nun vom Kultusministerium die Stelle eines Sonderpädagogen zugewiesen wurde: Andreas Münzer (Studienrat am Sonderpädagogischen Förderzentrum Eichstätt) wird das sonderpädagogische Fachwissen und das Thema Inklusion an verschiedenen Stellen des schulpädagogischen Lehrangebots und darüber hinaus einbringen. Ein Dreh- und Angelpunkt wird dabei die Begleitung von Praktika sein. Zudem fungiert Andreas Münzer als ständige Anlaufstelle für Studierende und Lehrende in Fragen der Inklusion. Über die Beratung hinaus wird Münzer Fortbildungen für Lehrkräfte und Schulleitungen anbieten. Im optionalen Bereich des Lehramtsstudiums kann ab dem kommenden Sommersemester außerdem ein Modul zum Thema „Schulen vor der Herausforderung Inklusion“ mit externen Fachleuten sowie mit Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern der KU im Umfang von fünf ECTS belegt werden. „Es ist das erklärte Ziel, durch diese Kooperationsangebote das Netz der Partnerschulen der KU zu erweitern. Eine enge Verbindung mit Netzwerken, Behörden und Organisationen der Beratung soll das gesamte Projekt unterstützen“, erläutert Prof. Dr. Wolfgang Schönig.

Hintergrund für die stärkere Implementierung des Themas Inklusion ist die UN-Behindertenrechtskonvention, die 2009 auch von Deutschland ratifiziert wurde. Demnach ist „ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen“ (UN-BRK 2006, Art. 24(1)) zu realisieren. Lehrkräfte sollen an der Gestaltung einer inklusiven Regelschule mitwirken und dafür Sorge tragen, dass auch Schülerinnen und Schüler „mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung“ bringen können (ebd., Art. 24(1)b). Dies macht ein neues Kompetenzprofil der Studierenden erforderlich, welches durch eine enge Theorie-Praxisverzahnung im gesamten Studienverlauf geprägt werden soll.

Für Fragen zum Thema „Inklusion in der Schule“ steht Andreas Münzer (andreas.muenzer(at)ku.de; Tel. 93-23256) als Mitarbeiter des Lehrstuhls für Schulpädagogik zur Verfügung.