Fachtagung diskutiert die Rolle von Mitarbeitervertretungen in kirchlichen Einrichtungen

Kirchliche Einrichtungen befinden sich in großen Veränderungsprozessen – sei es durch interne Umstrukturierungen, sei es aufgrund knapper werdender Ressourcen, die eine Neufokussierung der Aufgaben verlangen. Welche Rolle können und sollen dabei die Mitarbeitervertretungen einnehmen? Dieser Frage geht die diesjährige Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht nach, die zum 26. Mal in Eichstätt stattfindet. Dieses Mal stehen die Expertenvorträge und Workshops unter dem Leitthema „Mitentscheiden – mitgestalten – mitbestimmen. Stärkung der Mitbestimmung bei Veränderungsprozessen“.

Am Montag kamen wieder mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem ganzen Bundesgebiet im Alten Stadttheater zusammen. Der Saal war bis auf den letzten Platz gefüllt, die Veranstalter führen eine Warteliste für Interessierte. Damit ist die Tagung eine der größten an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Organisiert wird die Tagung zum kirchlichen Arbeitsrecht vom Fachverlag Ketteler, der die Zeitschrift „Die Mitarbeitervertretung“ herausgibt, gemeinsam mit dem Institut für kirchliches Arbeitsrecht der Ruhr-Universität Bochum und der KU; Gründerin und langjährige Koordinatorin war die inzwischen verstorbene Eichstätter Professorin für Recht, Renate Oxenknecht-Witzsch.

Die Dekanin der Fakultät für Soziale Arbeit, Prof. Dr. Inge Eberl, sagte zur Eröffnung des diesjährigen Treffens, das Mitgestalten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei bei Veränderungen wesentlich, wenn diese Prozesse zu Innovationen führen sollen. Ein partizipativer Ansatz mache Beschäftigte im Unternehmen zu Beteiligten, anstatt sie nur Betroffene sein zu lassen. Dies erfordere aber kritischen Diskurs und lösungsorientiertes Denken. Außerdem müssten die besonderen Rahmenbedingungen kirchlicher Einrichtungen in den Blick genommen werden. An zwei Tagen geht es in den Vorträgen und Arbeitsgruppen um rechtliche Normen, aktuelle Entscheidungen der kirchlichen Arbeitsgerichte, datenschutzrechtliche Fragen, aber auch um die Konsequenzen aus dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz oder um das Thema Gewaltprävention und Bedrohungsmanagement.