Friedensordnungen seit dem Mittelalter: Vom Gottesfrieden zur UNO

Einen epochenübergreifenden Blick auf die Entwicklung von Friedensordnungen bietet ab Dienstag, 30. Oktober, das Forschungskolloquium „Vom Gottesfrieden zur UNO: Friedensordnungen seit dem Mittelalter“ an der KU. Veranstalter sind die Lehrstühle für Geschichte des Mittelalters, für Vergleichende Landesgeschichte und Frühe Neuzeit sowie für Neuere und Neueste Geschichte. Zum Auftakt der Reihe spricht Dr. Hendrik Baumbach (Institut für Mittelalterliche Geschichte, Universität Marburg) zum Thema „Landfrieden als Friedensordnung? Zu den Grenzen einer Deutung“. Die Vorträge beginnen jeweils um 18.15 Uhr im Raum UA 141 der Zentralbibliothek (Universitätsallee 1, Eichstätt).

Mit diesem Forschungskolloquium soll Studierenden und der interessierten Öffentlichkeit nicht nur die seltene Gelegenheit gegeben werden, historische Phänomene über einen langen Zeitraum hinweg in Kontinuität und Wandel zu verfolgen. Darüber hinaus bietet sich die Möglichkeit, mit Experten aktuelle historische Forschungsfragen zu diskutieren und auf diese Weise Einblicke in Arbeitsweise und Relevanz geschichtswissenschaftlicher Forschung zu gewinnen.

Das Programm im laufenden Wintersemester umfasst sechs Vorträge, die sich thematisch vom 11. bis ins 20. Jahrhundert erstrecken. Dabei wird die Vergleichbarkeit von Friedensordnungen über Epochen hinweg eine zentrale Frage darstellen. Denn Möglichkeiten und Grenzen der Friedenssicherung waren mit wachsendem Potential und unterschiedlichen Konzepten staatlicher Organisation, mit einschneidenden Zäsuren in der Rekrutierung von Streitkräften und militärischer Technik und schließlich mit einem dynamischen Wandel der Vorstellungen von Krieg und Frieden selbst starken Veränderungen unterworfen.

Erst die für Europa so charakteristische Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols und die damit einhergehende innerstaatliche Befriedung machte etwa eine Unterscheidung von zwischenstaatlichem Krieg und adliger Fehde – und damit auch von äußerem und inneren Frieden – möglich. Erst der Völkerbund beschnitt 1920 das vormals als Ausdruck staatlicher Souveränität geltende Recht zur Kriegführung. Dass jedoch Geschichte keine Einbahnstraße ist, dass der Vergleich historischer Konstellationen auch zum Nachdenken über unsere Gegenwart anregt und dass es lohnt, Menschen vergangener Zeiten aus der Perspektive eines privilegierten Beobachters bei der Gestaltung ihrer Lebenswelt zu betrachten, den Weg zu dieser Erkenntnis soll die Vortragsreihe Teilnehmern, Referenten und Organisatoren gleichermaßen ebnen.