Gerda Hasselfeldt in Hochschulrat der Katholischen Universität berufen

Die ehemalige Bundesministerin und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Gerda Hasselfeldt (CSU), ist neues Mitglied im Hochschulrat der KU. Auf Vorschlag der Hochschulleitung der KU hat der Stiftungsratsvorsitzende Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger Frau Hasselfeldt in das Aufsichtsgremium berufen.

Sie übernimmt im Hochschulrat eines der acht Mandate universitätsexterner Mitglieder aus Wissenschaft, Politik, Kultur und Wirtschaft, nachdem Dr. Heinrich Bottermann aufgrund seiner Berufung zum Staatssekretär für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen seinen Rückzug aus dem Universitätsgremium erklärt hatte.

Die Diplomvolkswirtin Gerda Hasselfeldt war insgesamt dreißig Jahre lang Mitglied des Deutschen Bundestages. 1989 wurde sie Bundesministerin für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, von 1991 bis 1992 war sie Bundesministerin für Gesundheit. Danach wirkte sie als finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion sowie in den Bereichen Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Kommunalpolitik und Tourismus. Ab 2005 war Hasselfeldt Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, von 2011 bis 2017 schließlich Vorsitzende der CSU-Landesgruppe. 2017 kandidierte sie nicht mehr für den Bundestag und beendete damit ihre politische Karriere. Ende 2017 wurde die 67-Jährige zur Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes gewählt.

„Wir freuen uns, dass wir mit Frau Hasselfeldt ein Mitglied für den Hochschulrat der KU gewinnen konnten, die mit Blick auf ihre jahrzehntelange politische Erfahrung und die Arbeit in unterschiedlichsten Themenfeldern und Ressorts eine breite Expertise und ein großes Netzwerk mitbringt“, so die Vorsitzende des Hochschulrats, Barbara Loos. Der Hochschulrat der KU entscheidet über grundsätzliche Belange der Universität und berät insbesondere die Hochschulleitung bei der Ausgestaltung der Entwicklungsplanung. Ihm gehören acht externe Mitglieder, die vom Stiftungsratsvorsitzenden bestellt werden, sowie weitere acht Mitglieder aus der Universität, die von den universitären Angehörigen gewählt werden.