Im Gedenken an Professorin Oxenknecht-Witzsch: 25. Fachtagung zum Kirchlichen Arbeitsrecht

Trotz Zwangspause für Großveranstaltungen durch die Pandemie können sich die Organisatoren der Eichstätter Fachtagung zum Kirchlichen Arbeitsrecht, die am Montag begonnen hat, einer ungebrochenen Resonanz erfreuen. Denn zur Jubiläumsveranstaltung – der 25. Auflage der bundesweiten Tagung – meldeten sich wieder über 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an. Auch die Gründerin und langjährige Gastgeberin der traditionsreichen Veranstaltung hätte ihre Freude beim Blick in das wieder vollbesetzte Alte Stadttheater von Eichstätt gehabt. Doch Prof. Dr. Renate Oxenknecht-Witzsch starb im vergangenen November überraschend im Alter von 69 Jahren. Die renommierte Fachtagung bot daher nicht nur Gelegenheit zur Freude über das Wiedersehen, sondern auch Anlass zum Gedenken an Renate Oxenknecht-Witzsch. Die Veranstaltung fand daher bewusst „in memoriam“ statt.

Ihr langjähriger Mitstreiter im Organisationsteam, Oberkirchenrat Detlev Fey, würdigte ihr Engagement, Neugier auf Neues und steten Einsatz für Umweltschutz und Nachhaltigkeit. „Eine Löwin hat sich zur Ruhe gelegt“, zitierte er aus einem Nachruf auf sie und bat um eine Schweigeminute für die Verstorbene. Renate Oxenknecht-Witzschs Nachfolger als federführender Veranstalter, Prof. Dr. Jacob Joussen – Direktor des Instituts für Kirchliches Arbeitsrecht an der Ruhr-Universität Bochum – berichtete, dass er von ihrem Tod während der letzten Arbeiten an einer Festschrift erfuhr. Diese sollte Renate Oxenknecht-Witzsch zum 70. Geburtstag überraschen. Die Beteiligten haben den Band als Gedächtnisschrift unter dem Titel „Kirchliches Arbeitsrecht – Aufbruch und Wagnis“ veröffentlicht. Professor Joussen überreichte die Publikation bei der Eröffnung der Veranstaltung an die Hinterbliebenen von Renate Oxenknecht-Witzsch.

Über 500 Teilnehmende aus dem gesamten Bundesgebiet tauschen sich bei der Veranstaltung über die Herausforderungen des Kirchlichen Arbeitsrechtes aus.
Über 500 Teilnehmende aus dem gesamten Bundesgebiet tauschen sich bei der Veranstaltung über die Herausforderungen des Kirchlichen Arbeitsrechtes aus.

Ihr Nachfolger als Professor für Recht an der Fakultät für Soziale Arbeit, Prof. Dr. Thomas Beyer, erinnerte in seiner Begrüßung daran, dass sie nicht eine Vermittlerin des Status Quo im Kirchlichen Arbeitsrecht gewesen sei. Vielmehr habe sie stets deutlich Stellung zu rechtspolitischen Fragen bezogen. „Ihre kritischen Statements waren gerade ein Ausdruck dafür, dass sie Reformen notwendig erachtete, gerade um das kirchliche Arbeitsrecht zu erhalten“, so Beyer.

Thematisch knüpfte daran auch Dr. Konstantin von Notz als prominenter Eröffnungsredner an. Der stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Grünen ist Anwalt und promovierte zum evangelischen Kirchenrecht. Er ist in seiner Fraktion Koordinator des Fachbereichs „Demokratie und vielfältige Gesellschaft“. Von Notz betonte, dass kirchliches Arbeitsrecht regelmäßiger Updates bedürfte, um sowohl dem kirchlichen Auftrag als auch der gesellschaftlichen Realität gerecht zu werden: „Dies ist kein einmaliger Vorgang, sondern Reformen müssen in einem fortwährenden Prozess erfolgen." Generell habe sich das kirchliche Arbeitsrecht bewährt, kirchliche Wohlfahrtsverbände seien eine tragende Säule des Sozialstaates.

Dr. Konstantin von Notz
Dr. Konstantin von Notz

Die Ampelkoalition habe sich darauf verständigt, gemeinsam mit der Kirche zu prüfen, inwiefern das kirchliche dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden könne. In der Vereinbarung drücke sich das verfassungsrechtlich verankerte kooperative Verständnis von Staat und Kirche aus. Der von den Kirchen verwendete Begriff der „Dienstgemeinschaft“ sei zentral uns müsse zugleich neu als Scharnier zwischen Theologie und Recht kontextualisiert werden – auch im Hinblick auf Menschen, die „religiös unmusikalisch“ seien. In der anschließenden Diskussion mit dem Publikum stellten manche Beiträge die durch von Notz angeführte „innerkirchliche Einsicht“ zur Reform des Arbeitsrechtes in Frage. Vieles hätte sich ohne Impulse und Druck von außen nicht verändert. Von Notz entgegnete, dass die Kirchen durch ihre Stellung die Freiheit hätten, nicht von allgemeinpolitischen Entwicklungen getrieben zu sein und die Akteure auch auf Dienstnehmerseite mächtiger sein könnten als gedacht. Unbestritten sei, dass die Kirchen als Arbeitgeber nur konkurrenzfähig blieben, wenn sie auch im Hinblick auf die Ausgestaltung des Arbeitsrechts attraktiv blieben.