Katholische Universität und ihre Trägerstiftung ordnen Aufgaben und Rollenverteilung neu

Die Zuständigkeiten zwischen der KU und ihrer kirchlichen Trägerstiftung werden mit Beginn des neuen Jahres neu geordnet. Zahlreiche operativ-administrative Aufgaben, die bisher bei der Stiftungsverwaltung lagen, nehmen künftig die Verwaltung und die Leitung der Universität wahr. Zugleich profiliert die Stiftung ihre Rolle als Aufsichtsorgan und fokussiert sich auf Bereiche wie Controlling, Revision und Rechtsaufsicht. Zum 1. Januar 2021 wird Dr. Roland Molitor neuer Stiftungsvorstand.

Die bevorstehende Reform, für die jetzt der Stiftungsrat der KU grünes Licht gegeben hat, steht im Kontext der Novellierung der Stiftungsverfassung, die bereits im April dieses Jahres vollzogen worden war. Die Stiftungsverfassung regelt sowohl die Binnenstruktur der von den bayerischen Bistümern getragenen Trägerstiftung als auch das Beziehungsgeflecht und die Aufgabenverteilung zwischen Universität und Stiftung. In der neuen Stiftungsverfassung heißt es unter anderem, die Stiftung wirke darauf hin, „dass die Hochschule im Rahmen des geltenden Rechts möglichst selbstständig tätig werden kann“. Die Details dazu werden nun in einer eigenen Satzung festgelegt, welche die Übertragung von Zuständigkeiten an die Universitätsleitung und -verwaltung im Einzelnen regelt. „Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Universität zu stärken. Die noch größere Selbstständigkeit der Universität wird förderlich zu ihrer Entwicklung beitragen“, sagt Prof. Dr. Peter Beer, Vorsitzender des Stiftungsrats der KU. Gleichzeitig entwickele sich die Trägerstiftung im Sinne eines modernen Managements weiter. „Die Stiftung konzentriert sich künftig auf ihre Steuerungsfunktion und profiliert ihre Rolle als Aufsichtsorgan.“ 

Die Verlagerung von Aufgaben und Zuständigkeiten betrifft insbesondere die Bereiche Personal, Finanzen und Haushalt sowie Baumaßnahmen und Liegenschaften. Eine der wichtigsten Änderungen ist, dass künftig auch die personellen Angelegenheiten der Professorinnen und Professoren vollständig von der Universität geregelt werden. Lehrstühle und Professuren wurden an der KU schon bisher im Rahmen von Berufungsverfahren nach wissenschaftlichen Kriterien besetzt – nach dem „Prinzip der Bestenauslese“, wie es auch in der Stiftungsverfassung heißt. Auswahl- und Berufungsverfahren liegen nun auf Seiten der Universität. Die Präsidentin bzw. der Präsident der KU ist Vorgesetzte oder Vorgesetzter der Hochschullehrer. Auch alle Vorgänge und Angelegenheiten rund um Besoldung und Vergütung, Beamtenversorgung, Arbeitszeiten und Lehrverpflichtung werden von der Stiftung an die Universität übertragen. 

Gleiches gilt für Immobilienangelegenheiten wie die Planung, Vergabe, Betreuung und Abnahme von Baumaßnahmen oder Anmietungen – auch hier wechseln Zuständigkeiten an die Universität. Einzelne operative Aufgaben im Bereich Finanzen gehen ebenfalls an die Universitätsverwaltung über. Die Stiftung plant weiterhin gemeinsam mit der Universität den Haushalt und ist in ihrer Aufsichtsrolle zuständig für Controlling und Compliance, Berichtswesen und Revision. Die Rechtsaufsicht verbleibt bei der Stiftung, das Thema Datenschutz wandert von der Universität zur Stiftung. 

KU-Präsidentin Prof. Dr. Gabriele Gien sprach in einer gemeinsamen Sitzung von Hochschulrat und Stiftungsrat vom „schönsten Geburtstagsgeschenk für die KU im Jahr ihres 40-jährigen Gründungsjubiläums“, dass es in vielen konstruktiven Gesprächen zwischen Stiftung und Universität gelungen sei, den mit der neuen Stiftungsverfassung gesetzten rechtlichen Rahmen nun durch eine Neuordnung der Zuständigkeiten operativ auszugestalten. „Die Übertragung von Verantwortung in vielen Bereichen an die Universität ist auch ein großer Vertrauensbeweis unseres kirchlichen Trägers in die Eigenständigkeit und Entwicklungspotenziale der Universität.“

Jedoch werden nicht nur Aufgaben verlagert. Auch Beschäftigte, die bisher in der Stiftungsverwaltung tätig waren, werden zu Beginn des neuen Jahres in die Verwaltungsabteilungen der Universität wechseln – insgesamt neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (7,25 Stellen) aus den Bereichen Personal, Haushalt und Recht.

Dafür erhält die Stiftungsverwaltung Verstärkung mit einem neuen Mann an ihrer Spitze. Dr. Roland Molitor wird zum 1. Januar neuer Stiftungsvorstand. Der 56-jährige Niederbayer war seit Februar 2019 Kanzler der Technischen Hochschule Deggendorf. Zuvor wirkte er mehr als 25 Jahre lang in verschiedenen Thüringer Landesbehörden, unter anderem im Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie als Leiter der Zentralabteilung des Landesverwaltungsamtes. Der gebürtige Griesbacher hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert, wo er kurz vor Abschluss seines zweiten Juristischen Staatsexamens auch promovierte. „Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, mit Herrn Dr. Molitor einen versierten Experten im Verwaltungsbereich für unsere Stiftung zu gewinnen. Mit seiner langjährigen Erfahrung sowohl in Ministerien und Landesbehörden als auch im Hochschulwesen hat er das passende Profil, um die neu fokussierten Aufgaben und Funktionen der Stiftungsverwaltung zu steuern“, so Stiftungsratsvorsitzender Beer.

„Die Stiftungsverwaltung erfährt gerade eine Reihe von Veränderungen, die aber auch neue Chancen mit sich bringen. Diese zusammen mit den erfahrenen Kolleginnen und Kollegen der Stiftungsverwaltung aber auch der Universität zu bewältigen und umzusetzen, ist eine Herausforderung, auf die ich mich sehr freue“, sagt der neue Stiftungsvorstand Dr. Roland Molitor.

Molitor folgt als Leiter der Stiftungsverwaltung auf Dr. Thomas A.H. Schöck – der langjährige Kanzler der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hatte das Amt in den vergangenen Monaten kommissarisch ausgeübt. „Die KU und ihre Trägerstiftung sind Herrn Dr. Schöck zu großem Dank verpflichtet, dass er in den vergangenen Monaten die Neuordnung der Aufgaben von Universität und Stiftung dank seines großen Erfahrungsschatzes im Hochschulwesen mit sicherer Hand und wertvollen Ratschlägen begleitet hat“, sagt Beer.