Grundlage für die neue Zusammensetzung des Senats sind die Hochschulwahlen, bei denen die Angehörigen der KU im Sommer ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Gremien der Universität neu wählen konnten. Dem Senat gehören mit Stimmrecht zehn Mitglieder sowie die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte an. Die gewählten Ersatzvertreter können beratend mitwirken. Die Amtszeit der Senatorinnen und Senatoren beträgt zwei Jahre bzw. ein Jahr für die studentischen Vertreter.