Präsidentenwahl an KU in Corona-Zeiten

Amtskette
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Die Corona-Pandemie prägt in diesem Jahr auch die anstehende Präsidentenwahl an der KU. Während vor fünf Jahren Präsidentin Prof. Dr. Gabriele Gien, die heuer für eine weitere Amtszeit kandidiert, und ihr Mitbewerber den Uni-Angehörigen Vorhaben und Ziele in der vollbesetzten Aula präsentierten, muss das hochschulöffentliche Hearing am 19. Mai nun online stattfinden. Auch die sich an diesem Tag anschließende Wahl findet nicht in Präsenz, sondern als Briefwahl statt. Das Wahlergebnis wird deshalb in der darauffolgenden Woche am 27. Mai bekanntgegeben werden.

Eine Präsidentenwahl findet an der KU entsprechend der Amtszeit der Präsidentin bzw. des Präsidenten alle fünf Jahre statt. Eine eigene Satzung regelt den Ablauf der Wahl, die von einem 27-köpfigen Gremium vorgenommen wird. Dieses bildet sich aus den acht internen und den acht externen Hochschulräten, weiteren acht Vertreterinnen und Vertretern, die der Senat aus seinen Reihen benennt, sowie vier Vertreterinnen und Vertretern, die der Stiftungsrat entsendet. Auf diese Weise sind alle Gruppierungen der Universität – Professorinnen und Professoren, der akademische Mittelbau, das wissenschaftsunterstützende Personal sowie die Studierenden – über gewählte Vertreterinnen und Vertreter beteiligt. Zugleich steuern die drei wichtigsten universitären Gremien – Stiftungsrat, Hochschulrat und Senat – gemeinsam diese für die KU bedeutsame Wahl.

Das Verfahren bis zur eigentlichen Wahl umfasst mehrere Schritte: Nach Konstituierung des Wahlgremiums und einer Findungskommission erfolgte die Stellenausschreibung. Die eingegangenen Bewerbungen prüfte dann die Findungskommission zunächst hinsichtlich der formalen Eignung der Bewerberinnen und Bewerber. Es folgte ein internes Hearing vor den Mitgliedern des Wahlgremiums, ehe die Kandidatenliste erstellt wurde. Die Bewerbung der einzigen verbliebenen Kandidatin Prof. Dr. Gabriele Gien wurde anschließend an den Heiligen Stuhl nach Rom geschickt, von wo ein „Nihil obstat“ erteilt wurde. Dies ist eine Besonderheit an der KU: Der Vatikan erteilt vor der Wahl diese kirchliche Unbedenklichkeitserklärung. Verbindlich vorgesehen ist außerdem eine hochschulöffentliche Anhörung, die am 19. Mai nun online stattfinden wird. Die KU-Angehörigen erhalten während der Veranstaltung die Gelegenheit, per Mail ihre Fragen an Professorin Gien zu stellen.