Paul Kirchhof studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg und München. Von 1975 bis 1981 war er ordentlicher Professor für Öffentliches Recht und Direktor des Instituts für Steuerrecht der Universität Münster. Seit 1981 lehrt er als Ordentlicher Professor für öffentliches Recht an der Universität Heidelberg, bis 2013 war er zudem Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg. 1987 wurde Kirchhof als Richter in den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts berufen, dem er bis 1999 angehörte. Als Verfassungsrichter wirkte er unter anderem an der Entscheidung für ein Kinderexistenzminimum mit und argumentierte, dass sich der grundrechtliche Schutz von Ehe und Familie auch auf die Steuerpolitik erstreckt. Nach seiner Zeit am Bundesverfassungsgericht leitete Kirchhof von 2000 bis 2011 die Forschungsstelle Bundessteuergesetzbuch beim Institut für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg. Seit 2013 ist er Seniorprofessor distinctus der Universität Heidelberg und Präsident der Heidelberger Akademie der Wissenschaften.
Kirchhof hat zahlreiche Publikationen verfasst und wurde elfmal mit bedeutenden Preisen für seine Verdienste ausgezeichnet.
Die Otto-von-Freising-Gastprofessur wurde 1987 durch den damaligen Erzbischof von München und Freising, Friedrich Kardinal Wetter, gestiftet. Mit der Erinnerung an den Freisinger Bischof und Geschichtsschreiber (1138 - 1158) soll das Andenken an die große geschichtswissenschaftliche Tradition in Altbayern wachgehalten werden. Kirchhof ist seit Bestehen der Professur ihr 44. Inhaber.