Zur Person:
Prof. Dr. Gabriele Gien, geboren 1962 in München, ist seit Oktober 2014 interimistische Präsidentin der KU. 2013 bis 2014 war sie Vorsitzende des Akademischen Senats. Nach ihrer Qualifikationsphase an der LMU und der Universität Augsburg vertrat sie den Lehrstuhl für Didaktik der deutschen Sprache und Literatur an der KU. 2007 nahm sie einen Ruf (W3-Professur Literaturwissenschaft und ihre Didaktik) in Freiburg an und wurde als stellvertretende Institutsleiterin vorgeschlagen. 2009 wurde sie auf den Lehrstuhl für Didaktik der deutschen Sprache und Literatur an der KU berufen und zur Vizepräsidentin gewählt. Seit 2014 ist Gabriele Gien Vorsitzende der Bayerischen Deutschdidaktiker. Sie wurde Sprecherin der KU im Netzwerk Mission Gesellschaft und im Netzwerk Potenzialförderung von Service Learning an Hochschulen und hat mehrere Drittmittelprojekte im Bereich Service Learning und Responsible Science unter anderem beim Stifterverband eingeworben. Im Rahmen des Projekts „KUganda“ wurde sie zum Partner des EU African Business Forum ernannt und ist Mitglied im Board of Governors in Uganda. Unter ihrer Leitung ist die KU zum Netzwerk Bildung durch Verantwortung beigetreten. Bei weltweiten Netzwerken katholischer Universitäten wie der Fédération internationale des universités catholiques oder der Alliance for Catholic Education übernahm sie verschiedene Funktionen. Nach Nominierung durch die Hochschulrektorenkonferenz trat sie 2015 in das Netzwerk AcademiaNet ein, der European Expert Database of Outstanding Female Academics.
Informationen zum Wahlverfahren:
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 31. Januar hatte das Wahlgremium die Unterlagen aller Bewerberinnen und Bewerber geprüft und sich in einer ersten Auswahlrunde zunächst auf sieben Kandidatinnen und Kandidaten verständigt, die Anfang März zu einer zweitägigen internen Vorstellung nach Eichstätt eingeladen wurden. Anschließend einigte sich das Wahlgremium auf eine Liste mit zwei Kandidaten und einer Kandidatin. Die im Vatikan zuständigen Behörden prüften anschließend deren Unterlagen und übermittelten für alle drei Namen auf der Wahlliste die kirchliche Unbedenklichkeitserklärung „Nihil obstat“. Daraufhin führten Stiftung und Universität mit den drei Kandidaten erfolgreiche Verhandlungen über die Konditionen im Falle einer Wahl. Ein Bewerber zog danach seine Kandidatur zurück.