Prof. Dr. Thomas Beyer neuer Professor für Recht an Fakultät für Soziale Arbeit

Zum 1. Oktober hat Prof. Dr. Thomas Beyer (58) die Professur für Recht an der Fakultät für Soziale Arbeit der KU übernommen.

Beyer ist als früherer Rechtsanwalt nicht nur ein erfahrener Hochschullehrer – er hatte seit 2013 die Professur für Recht an der Technischen Hochschule Nürnberg inne – sondern hat ebenso langjährige Erfahrung in der Landespolitik sowie der Arbeit von Wohlfahrtsverbänden. Thomas Beyer war von 2003 bis 2013 Abgeordneter des Bayerischen Landtages. Während dieser Zeit fungierte er unter anderem als stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion und war Mitglied im Wirtschaftsausschuss. Ehrenamtlich war Beyer zudem von 2004 bis April dieses Jahres Landesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Bayern.

Er war in dieser Zeit mehrfach Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz sowie Mitglied im Präsidium des AWO-Bundesverbandes. Beyer gehörte verschiedenen Kommissionen der Landes- und Bundespolitik an – etwa der Sachverständigenkommission zur Erstellung des Zweiten Berichts zur Gleichstellung von Männern und Frauen der Bundesregierung.

„Das Sozialrecht wird – auch von offizieller Seite – bis heute chronisch unterschätzt. Es gehört etwa im Jura-Studium nicht zum Pflichtteil, obwohl es jeden Tag Tausende von Menschen betrifft. Das Umfeld der Universität bietet mir und auch den Studierenden die Gelegenheit, frei von politischen und wirtschaftlichen Interessen den grundlegenden Fragen dieses Bereichs nachzugehen“, sagt Beyer. Gleichzeitig lasse er jedoch auch seine Erfahrungen aus Politik und Verbandstätigkeit einfließen – etwa, um Prozesse, die zu Entscheidungen führen, plausibel zu machen. Zwar sei in Deutschland der Sozialbereich als Arbeitgeber deutlich größer als die Automobilindustrie, jedoch hätten Soziale Arbeit und Wohlfahrtpflege nach wie eine kleinere Lobby: „Das Ethos der Beschäftigten wird als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt. Die Relevanz ihres Tuns hat uns jedoch Corona vor Augen geführt. Keine Beschäftigte, kein Beschäftigter lässt Patienten einfach unversorgt, wenn die Schicht eigentlich schon vorüber ist.“ Die Wohlfahrtsverbände seien hier permanent dazu aufgerufen, den Stellenwert dieses Bereiches ins Bewusstsein zu rufen. Es sei zwar richtig, dass sich diese zu Sozialunternehmen entwickelt hätten, gleichzeitig dürften sie nicht ihre anwaltliche Funktion für die Anliegen von Klienten und Beschäftigen vernachlässigen.

Es sei ein Pluspunkt der Fakultät für Soziale Arbeit, dass an der KU Recht einen vergleichsweise großen Stellenwert im Studium einnehme. Damit werde zum einen ein wichtiges Rüstzeug für die spätere berufliche Praxis vermittelt, aber auch ein grundlegendes Verständnis des Rechts- und Sozialsystems.