Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks wacht im Interesse der Allgemeinheit über die Erfüllung des Programmauftrags des Bayerischen Rundfunks. Er besitzt hierfür umfassende Informations-, Beratungs- und Mitwirkungsrechte. So berät er den Intendanten insbesondere bei der Gestaltung des Programms, aber auch bei allen anderen grundsätzlichen Fragen.
Das Gremium zählt insgesamt 50 Mitglieder, die von den in Art. 6 Absatz 3 Bayerisches Rundfunkgesetz festgelegten politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen für jeweils fünf Jahre dorthin entsandt werden. Vom Bayerischen Landtag werden zwölf, von der Bayerischen Staatsregierung ein Vertreter entsandt. Die aktuelle Amtszeit des Rundfunkrats hat offiziell am 1. Mai 2022 begonnen.