Studie erforscht Umgang der Bundesanwaltschaft mit NS-Zeit

Als Erste in der Bundesjustiz hat die Bundesanwaltschaft eine Forschungsstudie zu ihrer Vergangenheit in den Anfangsjahren der Bundesrepublik in Auftrag gegeben. Durchgeführt wird die Studie vom Historiker Professor Dr. Friedrich Kießling (Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte der KU) und den Rechtswissenschaftlern um Professor Dr. Christoph Safferling (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg).

Gemeinsam werden die Wissenschaftler die Anfänge der Bundesanwaltschaft nach dem 2. Weltkrieg bis zum Ende der Amtszeit von Generalbundesanwalt Ludwig Martin im Jahr 1974 erforschen. Sie sollen unter anderem klären, wie die Bundesanwaltschaft mit den aus dem Dritten Reich resultierenden persönlichen und politischen Belastungen umgegangen ist. Dabei wird es vor allem um die Frage gehen, welche und wie viele nationalsozialistisch belastete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Anfangszeit der Behörde an welchen Stellen tätig waren und welchen Einfluss dies gegebenenfalls auf die Arbeit der Bundesanwaltschaft hatte. Dazu gewährt die Bundesanwaltschaft den Forschern Einblick in die Personalakten der bei der Behörde in den ersten zwei Jahrzehnten Beschäftigten, darunter auch die von Wolfgang Fränkel, der 1962 nur drei Monate nach seiner Ernennung zum Generalbundesanwalt wegen seiner Tätigkeit bei der Oberreichsanwaltschaft und seiner damit verbundenen Beteiligung an Todesurteilen in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde. Der Abschluss des Forschungsprojekts ist für Anfang 2020 anvisiert.

Mit Fragen von personeller und sachlicher Kontinuität in der Nachkriegszeit beschäftigt sich Professor Kießling außerdem als Mitglied einer unabhängigen Historikerkommission, die das Bundeslandwirtschaftsministerium 2016 damit beauftragt hat, dessen Geschichte zu erforschen.