Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Studie untersucht Zufriedenheit kirchlicher Mitarbeiter

Die Beschäftigten der deutschen Bistümer und Erzbistümer haben eine hohe Verbundenheit zu ihren Dienstgebern und sind überwiegend zufrieden mit den angebotenen Leistungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Zentralinstituts für Ehe und Familie in der Gesellschaft (ZFG) der KU, die im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz durchgeführt und am Donnerstag in Eichstätt vorgestellt wurde. Für die Studie hat das ZFG die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 24 Bistümern befragt, welche Erwartungen sie hinsichtlich familienfreundlicher Leistungen ihrer Dienstgeber haben. Die knapp 4000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Studie betonten vor allem, dass für sie Unterstützung im Fall der Pflegebedürftigkeit von Angehörigen sowie die flexible Gestaltung von Arbeitszeiten relevant sind.

In einem ersten Forschungsschritt hatte das ZFG bereits 2015 für eine Bestandsaufnahme der familienfreundlichen Maßnahmen die verantwortlichen Personalreferenten sowie Führungskräfte, Mitarbeitervertreter und Gleichstellungsbeauftragte der deutschen (Erz-)Bistümer befragt. „Dabei zeigte sich, dass das Thema Familienfreundlichkeit in den Ordinariaten ernstgenommen wird. Die Mehrheit der Bistümer kann gute Ergebnisse vorweisen, wenn es um die Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, Angebote für Eltern und Elternzeit, Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und Angehörige sowie Familienserviceangebote wie Rechtsberatung oder Informationsangebote geht“, erklärt ZFG-Direktor Prof. Dr. Klaus Stüwe. Dabei sei hervorzuheben, dass acht Ordinariate eine Gleichstellungsbeauftrage beschäftigen und neun (Erz-)Bistümer von der berufundfamilie GmbH als familienfreundliche Betriebe zertifiziert wurden. Den größten Handlungsbedarf zeigte die Bestandsaufnahme in den Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige.

Die nun erfolgte Analyse der Bedürfnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestätigt dies vor allem in Hinblick auf das Thema Pflege: „Der demographische Wandel als gesamtgesellschaftliches Phänomen wird das Thema Pflegebedürftigkeit auch für die Kirche als Arbeitgeber relevanter machen. Entsprechend könnte dies ein Handlungsfeld sein, dem künftig mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte“, betont Erzbischof Dr. Heiner Koch, Vorsitzender der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz. Die im Vergleich geringste Relevanz haben hingegen für die Befragten Leistungen bezüglich der Kinderbetreuung. „Eine Erklärung könnte sein, dass mehr als die Hälfte der Befragten keine minderjährigen Kinder (mehr) hat, da die Beschäftigten im Durchschnitt 45 Jahre alt sind“, erläutert Jasmin Gotschke, die als wissenschaftliche Mitarbeiterin des ZFG die Studie durchgeführt hat. 

Von den 3191 Perso­nen, die sich bei der Befragung zum Thema Pflege äu­ßerten, unterstützen 21,5 Prozent einen pflegebedürftigen An­gehörigen. Die Tendenz ist steigend, da sich bei 34 Prozent der Beschäf­tigten ein pflegebedürftiger Angehö­riger zumindest im familiären Umfeld befindet. Das Durchschnittsalter der Pflegenden beträgt 50,3 Jah­re, auch wenn Beschäftigte jeden Alters Pflegebedürftige versorgen. 26,2 Prozent der Angestellten pflegen täglich Ange­hörige. Zusätzlich wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebeten, sich zum Ausmaß ihrer subjektiven Pflegebelastung zu äußern. Knapp 40 Prozent gaben an, dass sich die Pflegesituation negativ auf ihre Gesundheit auswirkt. Ähnliche Aussagen lassen sich zur Belastung auf die familiäre Situation treffen. Jeder Vierte (24 Prozent) äußerte, mit seiner jetzigen Pflegesitua­tion nicht zurechtzukom­men.

Unterstützung von Seiten der Dienstgeber zum Thema Pflege wünschen sich die Beschäftigten insbesondere in Form einer vorübergehenden Reduzierung der Arbeitszeit und Freistellung für die Pflege. „Hier sind die Bistümer und Erzbistümer gut aufgestellt und könnten den Bedarf der Mitarbeiter decken. Jedoch sind die Angebote einem Großteil der Beschäftigten offenbar nicht ausreichend bekannt“, so Gotschke. Darüber hinaus ist es den Befragten wichtig, einen zentralen Ansprechpartner zum Thema Pflege in der Verwaltung zu haben und laufend aktuelle Informationen aus dem Themengebiet zu erhalten.

Das für die Beschäftigten mit Abstand bedeutendste Handlungsfeld – nicht nur im Hinblick auf die Pflege von Angehörigen – ist die flexible Gestaltung von Arbeitszeiten. Mit den Angeboten von verschiedenen Arbeitszeitmodellen und der Vielfalt der Arbeitszeitgestaltung sind die Beschäftigten durchaus zufrieden. Denn gerade starre Arbeitszeiten mit einer vorgeschriebenen Kernarbeitszeit erschweren je nach Lebenssituation eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Individuell vereinbarte Arbeitszeiten oder auch flexible Tages- und Wochenarbeitszeiten haben einen enormen Stellenwert für die befragten Angestellten.

Das ZFG fragte in seiner Studie auch die Relevanz und Zufriedenheit zu Leistungen rund um die Elternzeit sowie für Berufsrückkehrer ab. In allen an der Studie teilnehmenden Bistümern wird eine Beschäftigung während der Elternzeit bzw. eine Elternzeit speziell für Väter ermöglicht. „Auch in diesem Feld bietet die katholische Kirche eine Vielzahl familienfreundlicher Leistungen. Ein Grund dafür, dass die Befragten in diesem Handlungsfeld dennoch eine mittlere Zufriedenheit angaben, könnte darin liegen, dass über die Hälfte der Beschäftigten äußerte, nur in geringem Maße über die Angebote informiert worden zu sein“, erklärt ZFG-Mitarbeiterin Gotschke.

Serviceleistungen speziell für Familien wie etwa Kantinenessen für Kinder, „Kindermitbringtage“ oder Wickelmöglichkeiten wurden von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern deutlich weniger relevant beschrieben als etwa eine betriebliche Altersvorsorge, Rechtsberatungen oder die generelle Akzeptanz von Familienzeiten durch Vorgesetzte und Kollegen.

Im Rahmen der Studie sollten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer außerdem eine Einschätzung abgeben zu Aussagen wie „Ich würde mich hundertprozentig wieder in diesem Bistum bewerben“ oder „Ich identifi­ziere mich mit den Werten und Zielen meines Unternehmens“. Aus den neun Antworten konnte ein sogenann­ter „Mitarbeiter-Commitment-Index (MCI)“ gebildet werden, der den Grad der Verbundenheit zum Dienstgeber angibt. Neben der Verbundenheit wurde auch die allgemeine Zufrie­denheit der Beschäftigten mit dem Dienstgeber erhoben. Die Beschäftigten konnten sich zu sechs Items wie „Verhalten des direkten Vorgesetzten“ äußern. Aus diesen sechs Aussagen konnte ebenfalls ein Index gebildet werden, der den Grad der allgemei­nen Zufriedenheit mit dem Arbeitge­ber misst. Die Ergebnisse können sich durchaus sehen lassen: Zwei Drittel der Befragten sind mit ihrem Dienstgeber zufrieden, 72 Prozent fühlen sogar eine (hohe) Verbundenheit.

Die ausführliche Studie ist online verfügbar unter www.ku.de/zfg.