Wissenschaftler als Gastbeobachter beim UN-Menschenrechtsrat

Die Verflechtung von Menschenrechten und Sozialer Arbeit in den Blick genommen hat Prof. Dr. Christian Beck, der als Professor der Fakultät für Soziale Arbeit der KU an der jüngsten Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen in Genf als Gastbeobachter teilnehmen konnte. „Die Menschenrechte spielen in der internationalen Sozialarbeitsdebatte eine bedeutende Rolle. Konkrete Hilfe zu leisten, Unterstützung zu gewähren, humanitäre Notlagen und Krisen erfolgreich zu bekämpfen erfordert eine interdisziplinäre Einbeziehung der Menschenrechte“, erklärt Beck. Insbesondere in Industriestaaten mache sich zu oft der Irrglaube breit, wonach in diesen Ländern sämtliche Menschenrechte umgesetzt und in konkreter Gesetzgebung verwirklicht seien.

Das „United Nations Human Rights Council“ (UNHRC) tagt jährlich in drei mehrwöchigen Blöcken. Aufgabe des Rats ist der Schutz und die Förderung der Menschenrechte. Im UNHRC versammeln sich Vertreter aus 47 ständigen Mitgliedsländern, die alle drei Jahre von der Generalversammlung der UN neu gewählt werden. Das Gremium ist ein Unterorgan der UN-Generalversammlung und nicht mit dem Menschenrechtsausschuss der UN zu verwechseln.

„Die Berichte über die einzelnen Länder und Regionen sowie die Statements zu bestimmten Menschenrechtsverletzungen und die jeweiligen Gegenreden der Nichtregierungsorganisationen zeigen im Allgemeinen ein düsteres Bild“, so Beck nach seinem Besuch des UNHRC. Über die bekannten, aktuellen Tagesereignisse hinaus gebe es in vielen Ländern der Welt strukturelle Defizite bei der Beachtung dessen, was den Menschen nach den internationalen völkerrechtlichen Konventionen und Vereinbarungen zukommen solle und dem, was tatsächlich in den Gesetzen, Traditionen und Kulturen der einzelnen Staaten verwirklicht werde. Neben Verletzungen von grundlegenden Vereinbarungen der Genfer Konventionen fallen insbesondere Verstöße gegen die beiden großen „Menschenrechtspakte“ über „Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt)“ und die „Politischen und Bürgerlichen Rechte (Bürgerrechtspakt)“. Beck erläutert: „Der Sozialpakt, der für die Soziale Arbeit eine besonders große Rolle spielt, beinhaltet Rechte wie Arbeitsbedingungen, Erziehung, Ernährung, Gesundheit und Kulturelle Teilhabe. Die interdisziplinäre Vernetzung zwischen der Professionalität der Sozialen Arbeit, die in ihrer Kritikfunktion auch gesellschaftsverändernd und -korrigierend sein kann und soll, wird in Fachkreisen international anerkannt, wenngleich die Verwirklichung und Förderung von Menschenrechten sich niemals in dieser Dimension allein verwirklicht.“

Professor Beck, der seit über 20 Jahren im Bereich Menschenrechte beruflich und persönlich aktiv und interessiert ist, beobachtete bei den Sitzungen vor allem die Entwicklung bei den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten in den Ländern Venezuela, Guatemala, Honduras, Iran und Kolumbien sowie der Zentralafrikanischen Republik, dem Sudan und der Demokratischen Republik Kongo. Künftig will er sich verstärkt mit Aspekten, wie dem Recht auf adäquates Wohnen, den Rechten auf Ernährung und sauberes Wasser sowie die mittlerweile immer intensiver diskutierten Rechte für ältere und alte Menschen beschäftigen und diese in die professionelle Debatte der Sozialen Arbeit einbringen.