Prüfungsausschüsse

Für jeden Studiengang gibt es einen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung der Bachelor- oder Masterprüfung. Er ist damit zuständig für alle prüfungsrechtlich relevanten Fragen des Studiengangs sowie für die Anträge der Studierenden.

Eine Übersicht über die Prüfungsausschüsse und deren Vorsitzende ist unter folgendem Link zu finden:
Liste der Prüfungsausschüsse und deren Vorsitzenden

 

Studierende Person an Tastatur

Aufgaben

Die Aufgaben der Prüfungsausschüsse umfassen die folgenden Punkte:

  • Bearbeitung von Verlängerungsanträgen bezüglich der Bearbeitungszeit von Bachelor- und Masterarbeiten.
  • Bestellung von Zweitgutachter/-innen.
  • Entscheidung, ob der Rücktritt von einer Modulprüfung aus nicht vom Prüfling zu vertretenden Gründen möglich ist.
  • Entscheidung über die Anerkennung der Gründe sowie die Dauer einer Fristverlängerung (z.B. Verlängerung der Studienhöchstdauer).
  • Anrechnung von Kompetenzen.
  • Zulassung Studierender zu einer Modulprüfung, wenn der/die betreffende Studierende die Zulassung vorsätzlich zu Unrecht erwirkt hat, sowie über einen etwaigen Ausschluss Studierender von Prüfungsleistungen,
  • Entscheidung über das Vorliegen eines Versuchs des/der Studierenden, das Ergebnis einer Prüfung durch Täuschung zu eigenem oder fremdem Vorteil zu beeinflussen.
  • Entscheidung über Mängel im Prüfungsverfahren.
  • Entscheidung über weitere Eintragungen im Diploma Supplement.
  • Entscheidung über die nachträgliche Berichtigung von Modulbenotungen und das nachträgliche – ganz oder teilweise – für „nicht bestanden“ Erklären der Bachelor- oder Masterprüfung.
  • Zusammenarbeit bei Einspruchsverfahren mit der Rechtsabteilung, die Abhilfe- und Widerspruchsbescheide erlässt.
  • Entscheidung über gestellte Anträge auf Gewährung eines Nachteilsausgleiches.

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom zuständigen Fakultätsrat der Fakultät, dem die Studiengangssprecherin oder der Studiengangssprecher angehört, auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Der Prüfungsausschuss wählt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter.

Rechtsgrundlage für die Zusammensetzung und Aufgaben der Prüfungsausschüsse ist die Allgemeine Prüfungsordnung der KU.

Absolventen mit Hüten

Interfakultärer Prüfungsausschuss

Für den Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU, für den Interdisziplinären Masterstudiengang der KU und die Lehramtsstudiengänge Grundschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium ist der Interfakultäre Prüfungsausschuss als gemeinsamer Prüfungsausschuss zuständig. Weitere Informationen zum Interfakultären Prüfungsausschuss.