Zuschüsse zur Durchführung innovativer Lehrveranstaltungen

Die Maximilian-Bickhoff-Universitätsstiftung hat im Jahr 2025 zusätzlich zu den etablierten Förderinstrumenten eine neue Förderlinie „innovative Lehre“ eingerichtet. Sie ist mit 3.000 €/Jahr ausgestattet.

Zukünftig findet alljährlich eine Ausschreibung statt, auf die hin Bewerbungen erfolgen können. Eine Bewerbung außerhalb der Ausschreibung ist nicht möglich, da es sich um ein kompetitives Verfahren handelt.

Die Mittel werden zur (Mit-)Finanzierung einer innovativen Lehrveranstaltung vergeben, die im Jahr nach der Ausschreibung begonnen und spätestens ein Jahr darauf abgeschlossen wird.

Ausgelobt werden Mittel in Höhe von bis zu 3.000 €, die für alle Kosten zur Durchführung der Lehrveranstaltung (ggf. auch für eine begleitende kleinere Publikation) eingesetzt werden können. Ausgaben für Verpflegung können geltend gemacht werden, dürfen aber 30% des Fördervolumens nicht überschreiten.

Eingehende Anträge werden vom Wissenschaftlichen Beirat der Stiftung begutachtet. Auf dieser Grundlage trifft der Vorstand eine Entscheidung, wem die Fördermittel zugesprochen werden.

Folgende Kriterien werden für die Förderung zugrunde gelegt.

  • Es handelt sich um eine Lehrveranstaltung, die sich nach Inhalt und Form deutlich von den üblichen Lehrveranstaltungen abhebt. Sie hat Projektcharakter oder ist explizit als Forschungsseminar mit Studierenden angelegt. 

  • Teil der Veranstaltung ist beispielsweise eine Exkursion, die Vorbereitung und Durchführung einer Ausstellung, der Besuch einer besonderen (Gedenk)Stätte etc.

  • Die Veranstaltung erbringt einen sichtbaren Output in Form eines (Zeitungs-)Artikels, eines Ausstellungskatalogs, einer Veranstaltung für die Öffentlichkeit etc., der maßgeblich von den Studierenden verantwortet wird.

  • Eine interdisziplinäre Anlage des Lehrprojekts in dem Sinn, dass es sich auf andere Fächer hin öffnet, ist erwünscht. 

  • Nicht gefördert werden Veranstaltungen mit Projektcharakter, die ohnehin gemäß Curriculum stattfinden müssen (z.B. Exkursionen).

Es kann pro Jahr von einer Antragstellerin/einem Antragsteller nur ein Antrag eingereicht werden. Im Zuge der Ausschreibung wird auf das Antragsformular verwiesen. Es sieht vor, dass ein transparenter Finanzplan vorgelegt wird. Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung muss die Bickhoff-Stiftung als (mit)finanzierende Einrichtung sowohl bei den Materialien (z.B. Flyer) als auch beim Output prominent hervorgehoben werden.

Antragsberechtigt sind alle hauptamtlich Lehrenden an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt.