Die KU bietet Forschenden der KU Möglichkeiten für Anschubfinanzierungen und Zuschüsse für Forschungsvorhaben an.
Antragsberechtigt bei allen proFOR+-Förderlinien sind (Junior-)Professorinnen und Professoren sowie promovierte (haushaltsfinanzierte) wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Akademische (Ober-)Rätinnen und Räte der KU, die jeweils in einem Beschäftigungsverhältnis mit der KU stehen, welches mindestens noch sechs Monate über die zu fördernde Maßnahme hinausläuft.
Die interne Forschungsförderung proFOR+ trägt dazu bei, geeignete Rahmenbedingungen für exzellente Forschung an der KU zu schaffen.
Ziele der KU-internen Forschungsförderung proFOR+ sind insbesondere:
Die proFOR+ Forschungsförderung umfasst folgende Förderlinien:
Vor einer Antragstellung wird dringend geraten, mit dem ZFF Kontakt aufzunehmen.
Das ZFF stellt geeignete Informationen zur Antragstellung und zu den jeweils benötigten Antragsunterlagen zur Verfügung (siehe Intranet (nur für Mitglieder der KU)) .
Anträge können ausschließlich elektronisch beim ZFF (in PDF-Format per Mail an forschungsfoerderung(at)ku.de eingereicht werden.
Sofern bei den einzelnen Förderlinien nicht anders angegeben, können Anträge jederzeit gestellt werden.
Anträge sollten allerdings mit ausreichenden zeitlichen Vorlauf für eine Bearbeitung und Begutachtung beim ZFF eingereicht werden, in der Regel mindestens sechs Wochen vor gewünschtem Beginn der zu fördernden Maßnahme.
Detailliertere Informationen zu den Rahmenbedingungen der Förderung und auch zu den hier aufgeführten Förderlinien finden Sie im Intranet (nur für Mitglieder der KU).