Wissenschaftliche Integrität und gute wissenschaftliche Praxis

Hand mit Stift

Die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt versteht sich als Ort exzellenter Lehre und Forschung.

Basierend auf dem Kodex der DFG hat die KU Leitlinien für gute wissenschaftliche Praxis festgelegt, die ihre Mitglieder unter Berücksichtigung der Besonderheiten des einschlägigen Fachgebiets zu deren Einhaltung verpflichtet. Diese Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis geben einen Orientierungsrahmen für alle Bereiche in Wissenschaft und Forschung.
Zu den Prinzipien gehört es insbesondere, lege artis zu arbeiten, strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die eigenen und die Beiträge Dritter zu wahren, alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln sowie einen kritischen Diskurs in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zuzulassen und zu fördern.

Jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler trägt die Verantwortung dafür, dass das eigene Verhalten den Standards guter wissenschaftlicher Praxis entspricht.

Die Vermittlung der Grundlagen guten wissenschaftlichen Arbeitens beginnt zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt in der akademischen Lehre und wissenschaftlichen Ausbildung. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Karriereebenen sind angehalten, regelmäßig ihren Wissensstand zu den Standards guter wissenschaftlicher Praxis und zum Stand der Forschung zu aktualisieren. Dazu gehören auch Kenntnisse über geltende rechtliche Rahmenbedingungen  (z. B. Urheberrecht, Zweitveröffentlichungsrecht oder Patentrecht), über  Forschungsdatenmanagement, Möglichkeiten wissenschaftlichen Publizierens oder zu Verantwortungen gegenüber Betreuten und Mitarbeitenden.

Das ZFF und der Bereich Akademische Karrieren bieten Informationen für die Vermittlung der Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis und stellen Ansprechpartner für aller Fragen zu diesem Thema.

Aktuelles aus der Wissenschaft

22.09.2023
DFG informiert zur Vermeidung von Bias in Begutachtungsprozessen

Für die Begutachtung, Bewertung und Entscheidung von Forschungsvorhaben im Förderhandeln der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sind wissenschaftsgeleitete und damit auch diskriminierungsfreie Urteilsbildungsprozesse grundlegend. Im Rahmen ihres im Sommer 2022 durch den Hauptausschuss der DFG verabschiedeten integrierten Gleichstellungs- und Diversitätskonzepts hat die DFG daher jüngst weitere Sensibilisierungsmaßnahmen zur Vermeidung von Bias entwickelt und diese umgesetzt. Ziel ist die Information und Sensibilisierung von Gutachterinnen und Gutachtern sowie Gremienmitgliedern der DFG.

Dazu wurde ein fünfminütiger Film zu „Vorurteilsfreier Begutachtung“ in deutscher und englischer Sprache produziert. Der Film liefert einen knappen Einstieg in die Thematik und Studienlage und stellt Gutachterinnen und Gutachter sowie Forscherinnen und Forscher vor, die von ihren Erfahrungen und über Ansätze berichten, wie sie in ihren Tätigkeiten Bias vermeiden.

Zum Film „Vorurteilsfreie Begutachtung“ auf dem YouTube-Kanal „DFG bewegt“:
www.youtube-nocookie.com/embed/8757KqqeSbc

Zum Online-Dossier im DFG-Internetauftritt:
www.dfg.de/bias

Zum Thema Chancengleichheit und Diversität:
www.dfg.de/chancengleichheit

 

21.09.2023
KI, ChatGPT und die Wissenschaften – DFG formuliert Leitlinien für Umgang mit generativen Modellen zur Text- und Bilderstellung

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat erste Leitlinien für den Umgang mit generativen Modellen für die Text- und Bilderstellung formuliert. Eine jetzt veröffentlichte Stellungnahme des Präsidiums der größten Forschungsförderorganisation und zentralen Selbstverwaltungseinrichtung für die Wissenschaft in Deutschland beleuchtet den Einfluss von ChatGPT und anderen generativen KI-Modellen auf die Wissenschaften und das Förderhandeln der DFG. Als Ausgangspunkt einer kontinuierlichen Begleitung soll das Papier sowohl Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in ihrer Arbeit als auch Antragstellenden bei der DFG sowie den am Begutachtungs-, Bewertungs- und Entscheidungsprozess beteiligten Personen eine Orientierung bieten.

Link. https://www.dfg.de/service/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung_nr_39/index.html