Nicht jeder Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis stellt ein wissenschaftliches Fehlverhalten dar.
Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig gegen die Standards guter wissenschaftlicher Praxis verstoßen wird oder wurde, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonst wie deren Forschungstätigkeiten beeinträchtigt wird oder wurde. Entscheidend sind jeweils die Umstände des Einzelfalls.
(siehe Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis vom 2. September 2021, §19, 1)
Beispiele für wissenschaftliches Fehlverhalten könnten sein:
Wissenschaftliches Fehlverhalten begeht auch, wer für die Verstöße anderer mitverantwortlich ist. Eine Mitverantwortung kann sich unter anderem ergeben aus:
(siehe Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis vom 2. September 2021, §19, 2 und 3)
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der KU können sich in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens an die Ombudsperson der KU wenden, die als neutrale und qualifizierte Ansprechperson berät und, soweit möglich, zur lösungsorientierten Konfliktvermittlung beiträgt.
Hinweise auf mögliche Verdachtsmomente wissenschaftlichen Fehlverhaltens werden in jedem Falle vertraulich behandelt. Allerdings sollten die Hinweisgebenden über objektive Anhaltspunkte verfügen, dass möglicherweise gegen Standards guter wissenschaftlicher Praxis verstoßen wurde. Bewusst unrichtig oder mutwillig erhobene Vorwürfe können selbst ein wissenschaftliches Fehlverhalten begründen.
(siehe Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis vom 2. September 2021, §17, 4 und §20, 2)
Generell können Sie sich mit einem Verdacht auf Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis natürlich auch an andere Kolleginnen und Kollegen Ihres Vertrauens an der KU wenden. Ihre Informationen werden in jedem Falle vertraulich behandelt. Eine Liste besonders geschulter Personen für spezifische Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens finden Sie hier.