Umgang mit dem Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens

Nicht jeder Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis stellt ein wissenschaftliches Fehlverhalten dar.

Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig gegen die Standards guter wissenschaftlicher Praxis verstoßen wird oder wurde, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonst wie deren Forschungstätigkeiten beeinträchtigt wird oder wurde. Entscheidend sind jeweils die Umstände des Einzelfalls.

(siehe Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis vom 2. September 2021, §19, 1)

Was ist mit wissenschaftlichem Fehlverhalten gemeint?

Beispiele für wissenschaftliches Fehlverhalten könnten sein:

  • Falschangaben, zum Beispiel durch das Erfinden oder Verfälschen von Daten, durch Auswählen oder Zurückweisen unerwünschter Ergebnisse, ohne diese offen zu legen, oder durch Manipulation einer Darstellung oder Abbildung,
  • Unterlassen erforderlicher Angaben, zum Beispiel Verschweigen von bereits geleisteten und zur Publikation eingereichte Arbeiten oder Ergebnissen im Rahmen einer Förderantragstellung,
  • Verletzung geistigen Eigentums in Bezug auf ein von einer oder einem anderen geschaffenes urheberrechtlich geschütztes Werk oder von anderen stammenden wesentlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen, Hypothesen, Lehren oder Forschungsansätzen,
  • die unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorenschaft (Plagiat),
  • die Ausbeutung von Forschungsansätzen und Ideen (Ideendiebstahl), beispielsweise als Gutachterin oder Gutachter oder im Rahmen einer Leitungs- oder Vorgesetztenfunktion,
  • die Verfälschung des Inhalts oder die unbefugte Veröffentlichung und das unbefugte Zugänglichmachen gegenüber Dritten, solange das Werk, die Erkenntnis, die Hypothese, die Lehre oder der Forschungsansatz noch nicht veröffentlicht ist,
  • die Anmaßung oder unbegründete Annahme wissenschaftlicher Autor- oder Mitautorschaft,
  • die Inanspruchnahme der (Mit-) Autorschaft einer oder eines anderen ohne deren oder dessen Einverständnis,
  • die Beeinträchtigung der Forschungstätigkeit anderer beispielsweise durch Beschädigung, Zerstörung, Entwendung oder Manipulation von Versuchsanordnungen, Geräten, Unterlagen, Hardware, Software, Chemikalien oder sonstigen Sachen, die eine andere oder ein anderer zur Durchführung eines Versuchs benötigt.

Wissenschaftliches Fehlverhalten begeht auch, wer für die Verstöße anderer mitverantwortlich ist. Eine Mitverantwortung kann sich unter anderem ergeben aus:

  • aktiver Beteiligung am Fehlverhalten anderer,
  • Wissen um Fälschungen durch andere,
  • Mitautorschaft an fälschungsbehafteten Veröffentlichungen,
  • grober Vernachlässigung der Betreuungs- oder Aufsichtspflicht.

(siehe Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis vom 2. September 2021, §19, 2 und 3)

An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten habe?

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der KU können sich in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens an die Ombudsperson der KU wenden, die als neutrale und qualifizierte Ansprechperson berät und, soweit möglich, zur lösungsorientierten Konfliktvermittlung beiträgt.

Hinweise auf mögliche Verdachtsmomente wissenschaftlichen Fehlverhaltens werden in jedem Falle vertraulich behandelt. Allerdings sollten die Hinweisgebenden über objektive Anhaltspunkte verfügen, dass möglicherweise gegen Standards guter wissenschaftlicher Praxis verstoßen wurde. Bewusst unrichtig oder mutwillig erhobene Vorwürfe können selbst ein wissenschaftliches Fehlverhalten begründen.

(siehe Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis vom 2. September 2021, §17, 4 und §20, 2)

Generell können Sie sich mit einem Verdacht auf Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis natürlich auch an andere Kolleginnen und Kollegen Ihres Vertrauens an der KU wenden. Ihre Informationen werden in jedem Falle vertraulich behandelt. Eine Liste besonders geschulter Personen für spezifische Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens finden Sie hier.