Für diesen Studiengang ist derzeit keine Einschreibung möglich!
Eine semesterbegleitende Prüfung!
Die Anrechnung von Leistungen anderer Studiengänge ist durch die inhaltliche Überschneidung ganzer Module möglich. Bitte ziehen Sie dazu die Modulhandbücher der betreffenden Studiengänge heran. Lassen sich gemeinsame Inhalte finden, kann nach erfolgreicher Immatrikulation ein Antrag auf Anrechnung bei der Prüfungskommission gestellt werden. Der Ablauf kann hier noch einmal nachgelesen werden.
Grundsätzlich gilt § 11 Abs. 3 der StPO. Somit ist eine Abgabe erst zum Beginn des dem praktischen Studiensemester folgenden Semester möglich.
Corona bedingte Ausnahmen sind in folgenden Fällen möglich: Es muss die Notwendigkeit glaubhaft nachgewiesen werden. Dies erfolgt neben der ausführlichen Begründung im formlosen Antrag, der im Prüfungsamt abgegeben wird. Bitte fügen Sie diesem Antrag folgende Anlagen bei:
a) Nachweis über entsprechende zahlreiche Corona bedingte Absagen für Praktikumsstellen
b) Nachweis von bereits geleisteten CP
In diesen Fällen ist eine Einzelfallentscheidung seitens der Prüfungskommission möglich.
Nein, ab sofort ist nur noch die Einreichung des BA-Themas als elektronisch hochgeladenes Dokument des Prüfungsamtes mit elektronisch eingefügten Unterschriften möglich.
Studierende können nach erfolgreichem Ableisten der Praktikumszeit (20 Wochen BA BEK bzw. 22 Wochen BA SA) - nachgewiesen durch eine positive Praktikumsbeurteilung (hat von … bis … erfolgreich 22 Wochen Praxis absolviert) - ein Thema für die BA-Arbeit zum vom Prüfungsamt vorgegebenem Zeitpunkt einreichen. Diese erhalten dann die Zusage unter Vorbehalt. Das heißt, das Kolloquium (Semesterbegleitende Prüfung), das unmittelbar nach dem Prüfungsanmeldezeitraum für Wiederholer etc. stattfindet, muss erfolgreich absolviert werden.
Die BA-Thesis wird erst nach dem erfolgreichen Bestehen des Kolloquiums im Prüfungsamt abgegeben.