Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der GGF

Als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte (FuGB) der Geschichts- und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät unterstützen wir die Fakultät und die Universität in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern durchzusetzen und diese als Leitprinzip zu berücksichtigen. Außerdem wirken wir auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Wir sind Ansprechpartner*innen bei Gleichstellungsfragen und in Konfliktsituationen für: 

  • alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Geschichts- und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät
  • alle Studierenden der Geschichts- und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät

Ausführliche Informationen zur Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, etwa zum Gleichstellungskonzept der KU, zu gendergerechter Sprache, zu Workshops und Vorträgen oder den rechtlichen Grundlagen der Tätigkeiten der FuGB, finden Sie auf den zentralen Seiten der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Wir wollen hier jedoch bereits einige wichtige gleichstellungsrelevante Themen vorwegnehmen.

Kriterien für die Vergabe von Mitteln zur Gleichstellung der Geschichts- und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät

 

 

Vergeben werden Gelder für:

 

-          Forschungsprojekte, die sich inhaltlich dem Thema Gleichstellung, Gender oder Diversity widmen 
(gefördert werden so z.B. Reisekosten zu Tagungen, Workshops oder Archiven; Hilfskraftstunden zur Umsetzung des Forschungsprojekts; Reise- und Unterbringungskosten für Referent*innen, Lehraufträge zu Themen der Gleichstellung und Frauenforschung). Spätestens zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme ist ein etwa einseitiger Abschlussbericht an die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der GGF zu senden.

-          Nachwuchsförderung, betreffend alle Doktorand*innen und Habilitand*innen der GGF in den ersten 24 Monaten nach Geburt eines Kindes

Finanziell unterstützt werden die Einstellung von studentischen Hilfskräften im Umfang von max. 30 Stunden, oder Mittel für Forschungszwecke (insbesondere zur Anfertigung einer Promotion) in Höhe von maximal 300 Euro. Eine explizite Begründung zur Umsetzung der Ziele muss im Antrag enthalten sein

  • Einmalige Unterstützung bei der Pflege Angehöriger

Finanziell unterstützt wird die einmalige Einstellung von studentischen Hilfskräften im Umfang von max. 30 Stunden zur Entlastung bei der Pflege von Angehörigen in Akutsituationen. Ein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit muss dem Antrag beigelegt werden.

 

Antragsberechtigt sind:

Antragsberechtigt sind alle Student*innen, Beschäftigte, Doktorand*innen, Privatdozent*innen oder Habilitand*innen der Geschichts- und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät der KU Eichstätt-Ingolstadt

Zur Antragstellung benötigen wir von Ihnen:

  • Kurzes schriftliches Motivationsschreiben mit Beschreibung des Forschungsvorhabens/Projekts
  • Angaben zum Projektzeitraum
  • Angaben zur gewünschten Fördersumme
  • Nachweis über die Zugehörigkeit zur GGF
  • Bei Inanspruchnahme von Nachwuchsförderung: Nachweis über Geburt des Kindes
  • Bei Inanspruchnahme von Unterstützung bei der Pflege Angehöriger: Nachweis über Pflegebedürftigkeit

Ein Antrag auf Förderung ist sowohl elektronisch als auch schriftlich zu stellen.

Weitere Fördermöglichkeiten finden Sie auch hier:

 

https://www.ku.de/die-ku/organisation/beauftragte/frauen-und-gleichstellungsbeauftragte/foerdermoeglichkeiten-fuer-frauen-an-der-ku

 

Stipendien und Fördermöglichkeiten

Die Geschichts- und Gesellschaftswissenschaftliche Fakultät stellt Mittel für den Bereich Gleichstellung zur Verfügung. Verschiedene Fördermöglichkeiten und deren Antragsbedingungen sind derzeit in Arbeit.

Informationen zu fakultätsübergreifenden, geschlechterspezifischen Stipendien und Fördermöglichkeiten sowie Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs finden Sie unter:

  • Stipendien
  • Fördermöglichkeiten

Prävention von sexueller Belästigung an Universitäten

Was ist sexuelle Belästigung?

„Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz liegt vor, wenn ein geschlechtsbezogenes Verhalten, das sich in verbaler, nicht-verbaler oder physischer Form äußert, beim Zugang zu oder am Ort der Beschäftigung, Berufstätigkeit oder Ausbildung die Verletzung der Würde einer Person oder die Schaffung eines durch Einschüchterung, Anfeindung, Herabsetzungen, Demütigungen, Beleidigungen oder Verstörungen geprägten Umfelds bezweckt oder bewirkt. [...] Besonders verwerflich ist die sexuelle Belästigung dann, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird, [...]“
(Auszug aus der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 06.11.2001 Az.: B III 2 – 2780-136).

Was ist zu tun, wenn Sie in den Räumen der Universität sexuell belästigt werden?

Schaffen Sie mit deutlichen Worten klare Verhältnisse. Machen Sie klar, dass dieses Verhalten nicht erwünscht ist.

Informieren Sie umgehend eine*n der folgenden Ansprechpartner*innen:

  • Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Universität oder
  • Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten oder
  • Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte des studentischen Konvents

Reden Sie zudem darüber. Dies hilft Ihnen, Unsicherheitsgefühle abzubauen.

Alle Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Ohne Ihre Zustimmung werden keine entsprechenden Maßnahmen unternommen. Welche der möglichen Maßnahmen Sie ergreifen möchten, entscheiden allein Sie selbst. Auf Wunsch ist auch eine anonyme telefonische Beratung möglich.

Weitere Informationen:

Im Flyer zur Prävention sexueller Belästigung, den die Konferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zusammengestellt hat, erhalten Studierende, Mitarbeitende und Vorgesetzte weitere Informationen zum Thema.

Die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen informiert auf ihrer Website umfassend zu Sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen.

Eine Liste mit Telefonnummern für persönliche Notsituationen an der KU bekommen die Erstsemester-Studierenden mit ihren Immatrikulationsunterlagen zugeschickt. Die Liste findet sich auch im Personenverzeichnis der KU: Notfallnummern

Vereinbarkeit von Beruf bzw. Studium und Familie

Alle Studierenden und Mitarbeitenden der KU, die Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Studium und Familie bzw. Beruf und Familie suchen, finden Informationen zu Beratungsmöglichkeiten auf den Seiten des Zentralinstituts für Ehe und Familie in der Gesellschaft (ZFG) der KU: