Prüfungsausschüsse

Dem Prüfungsausschuss obliegt in universitären Studiengängen nach § 9 Abs. 1 Satz 2 der Allgemeinen Prüfungsordnung die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung der Bachelor- oder Masterprüfung. Er ist damit zuständig für alle prüfungsrechtlich relevanten Fragen des Studiengangs sowie für die Anträge der Studierenden.

Eine aktuelle Liste der Prüfungsausschüsse finden Sie hier.