Bewerbung für das Master-Programm

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Master-Programm. Der Masterstudiengang ist zulassungsbeschränkt. Diese Zulassungsbeschränkung wird von Jahr zu Jahr neu festgelegt, sie liegt derzeit bei 20 Studierenden pro Studienjahr (davon 10 Studienplätze für Studierende vom Institut d'Etudes Politiques de Rennes). Darüber hinaus möchten wir Sie und Ihre für den Studiengang relevanten Kenntnisse und Interessen genauer kennenlernen. Dazu werden Sie zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Dies gilt auch für Absolventen und Absolventinnen des deutsch-französischen integrierten Zugangsstudiums, die aber ggf. als besonders geeignete Bewerber/-innen gelten.

Über Ihre Bewerbungsunterlagen freuen wir uns bis zum 1. Juni eines Jahres. Studienvoraussetzungen sind sehr gute Sprachkenntnisse in Französisch und einer weiteren modernen Fremdsprache, ein mindestens gutes Bachelor-Examen sowie berufliche Ziele, die mit diesem Studiengang verbunden sind. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an:

Dekanat der Geschichts- und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät, Deutsch-Französischer integrierter Studiengang Politikwissenschaft, Universitätsallee 1, 85072 Eichstätt.

Folgende Unterlagen benötigen wir für Ihre Bewerbung:

  • Lebenslauf mit Lichtbild,
  • das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife,
  • ein Bachelor-Examen oder einen diesem gleichwertigen ersten Hochschulabschluss, der ein mindestens dreijähriges Studium sowie den Erwerb von 180 Credit Points bescheinigt, von dem ein Jahr an einem französischen Institut d'Etudes Politiques (IEP) oder an einer vergleichbaren Hochschule im Ausland erfolgreich absolviert worden sein muss (das B.A.-Zeugnis kann nachgereicht werden),
  • ein maximal dreiseitiges Motivationsschreiben,
  • gute Sprachkenntnisse in Französisch und in Deutsch sowie
  • in einer weiteren modernen Fremdsprache (z.B. Englisch, Spanisch), wobei der Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse durch den ersten Studienabschluss oder durch den Nachweis gleichwertiger Sprachkenntnisse geführt werden kann.

Bewerber/-innen, die an einem französischen Institut d'Etudes Politiques (IEP) eine Jahresdurchschnittsnote mit einem Wert höher als 10,0 erworben haben, gelten als besonders geeignet. Bewerber/-innen, die an einer dem IEP vergleichbaren Institution studiert haben, haben die Möglichkeit im Rahmen der Eignungsfeststellung ihre politikwissenschaftlichen Kenntnisse und ihre Motivation zur Bewerbung nachzuweisen.Darüber hinaus beziehen wir in die Bewertung Ihrer Bewerbung auch Fremdsprachenkenntnisse, Auslandserfahrung und interkulturelle Kompetenz ein. Auch Praktika und Berufsziele, die in Verbindung zum Studiengang stehen, werden von uns berücksichtigt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf Basis dieser Kriterien eine erste Vorauswahl treffen müssen. Studieninteressierte, die diese Kriterien erfüllen, laden wir zu einem Auswahlgespräch ein. Hier bitten wir Sie in der Regel auch um eine Arbeitsprobe.


Studienaufnahme und Immatrikulation

Die Immatrikulation in unseren Masterstudiengang ist nur zum Wintersemester möglich. Die Einschreibefrist geben wir Ihnen im Zulassungsbescheid bekannt. Ihre Immatrikulation ist persönlich im Studierendenbüro oder per Post möglich.

Als deutsche/r Bewerber/-in (einschl. ausländischen Bildungsinländer/-innen) legen Sie bitte für Ihre Immatrikulation folgende Unterlagen vor:

  • den Nachweis über die bestandene Eignungsfeststellung,
  • den Zulassungsbescheid,
  • die Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Reifezeugnis) in beglaubigter Abschrift oder Fotokopie,
  • einen Lebenslauf mit Angabe über den bisherigen Bildungsweg,
  • Einzahlungsnachweis über den Studienbeitrag und/oder die Semestergebühr,
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Bestehen einer Krankenversicherung bzw. Befreiungsnachweis,
  • von Hochschulwechslern Studienbuch mit Exmatrikel der bisher besuchten Hochschule und
  • Abschlusszeugnis des geforderten Zugangsstudiums.

Als ausländische/r Bewerber/-in legen Sie bitte für Ihre Immatrikulation folgende Unterlagen vor:

  • den Zulassungsbescheid,
  • einen beglaubigten Nachweis der Studienberechtigung mit beglaubigter deutscher Übersetzung (sofern nicht schon dem Zulassungsantrag beigefügt),
  • Reisepass mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung,
  • Einzahlungsnachweis über den Studienbeitrag und/oder die Semestergebühr,
  • Krankenversicherungsnachweis und
  • ein Zeugnis über eine bestandene Deutschprüfung bzw. Befreiungsbescheinigung. Diese Prüfung kann auch an der Universität abgelegt werden. Im Falle des Nichtbestehens werden ausländischen Studienbewerber/-innen Deutschkurse als Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung angeboten.