Beratung:

Sprechstunde der Servicestelle Methoden:

Während der Vorlesungszeit findet die Sprechstunde 1x monatlich an einem Mittwoch im Zeitrahmen 11:30 bis 12:30 Uhr wahlweise in Präsenz, über Zoom oder telefonisch statt.

In den Semesterferien finden Einzeltermine über Zoom oder telefonisch statt.

Eventuelle Abweichungen finden Sie auf der Homepage des Lehrstuhls für Soziologie und empirische Sozialforschung unter "Aktuelles".

Bitte melden Sie sich per Mail über das Sekretariat unter anke.regensburger(at)ku.de für die Sprechstunde an.
Geben Sie bitte den Grund für das Gespräch, einen ungefähren Zeitbedarf, ihr präferiertes Format und evtl. für die telefonische Sprechstunde eine Telefonnummer an.
Zeitgleich senden Sie bitte eine Projektskizze per Email an stefanie.eifler(at)ku.de.

Die monatlichen Sprechstunden finden im Sommersemester 2024 zu folgenden Terminen statt:

Mittwoch, 17.04.2024
Mittwoch, 29.05.2024
Mittwoch, 10.07.2024

Wichtige Hinweise:

  • Die Servicestelle Methoden macht Beratungsangebote: wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Lösungen für Probleme bei der Planung und Durchführung empirischer Forschungsprojekte - leisten selber aber keine aktive Projektarbeit.
  • Die Servicestelle Methoden verweist ggf. auf Lehrveranstaltungen, in deren Rahmen Grundkenntnisse im Bereich der Verfahren der Datengenerierung oder -erhebung sowie im Bereich der Verfahren der (IT-unterstützten) Datenanalyse erworben werden können. Wir leisten Unterstützung bei konkreten Problemen im Forschungsprozess im Sinne einer "Hilfe zur Selbsthilfe".
  • Die Beratung der Servicestelle Methoden bezieht sich ausschließlich auf Aspekte der Planung und Durchführung empirischer Forschungsprojekte. Eine inhaltliche Beratung obliegt allein den FachvertreterInnen, bei Abschlussarbeiten insbesondere den BetreuerInnen. Um unnötige Missverständnisse zu vermeiden, bietet die Servicestelle Methoden eine enge Zusammenarbeit mit den BetreuerInnen an.
  • Die Beratungsangebote der Servicestelle Methoden sind unverbindlich. Ob die Vorschläge umgesetzt werden oder nicht, entscheidet der/die Beratene in eigener Verantwortung selbst bzw. nach Rücksprache mit dem zuständigen Betreuer bzw. der zuständigen Betreuerin.