Erasmus+ Förderung für Studierende mit geringeren Chancen

Frau im Rollstuhl arbeitet im Büro
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Das Erasmus-Programm ermöglicht die Unterstützung von Auslandsaufenthalten für Personen mit geringeren Chancen (fewer opportunities). Dazu zählen Studierende mit chronischen Erkrankungen oder einer Schwerbehinderung, Studierende mit Kind(ern) und Erstakademiker. Studierende die mindestens eines dieser Kriterien erfüllen erhalten ein Top-Up zur Förderrate (pro Förderung kann nur ein Top-Up addiert werden, auch wenn mehrere Kriterien erfüllt werden).

Studierende mit einer Schwerbehinderung ab GdB 50 und Studierende mit Kind können zur Deckung der Gesamtkosten eine Förderung der Realkosten erhalten. Bitte sprechen Sie dies beim Erasmus+ Hochschulkoordinator an.

Top-up für Erstakademiker/innen

Dieses Top-Up können Studierende beantragen, von denen kein Erziehungs- oder Fürsorgeberechtigter einen akademischen Abschluss (FH oder Universität) erworben hat. Ein Meisterbrief wird in diesem Kontext NICHT als akademischer Abschluss gewertet. Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Erziehungs- oder Fürsorgeberechtigten, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (z.B. Physiotherapie), werden hingegen als akademischer Abschluss gewertet. Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur für den jeweiligen Elternteil, bei dem das Kind lebt.

Nachweis: Ehrenwörtliche Erklärung Ihrer Erziehungs- oder Fürsorgeberechtigten (bei alleinerziehenden Eltern: des Elternteils).

Top-up für Studierende mit Kind(ern)

Studierende, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Die Höhe ist dabei unabhängig von der Anzahl der Kinder. Mit der Beantragung dieses Top-Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis einzureichen, dass das Kind zu Ihnen gehört und mit Ihnen reisen wird. Die zusätzlichen Mittel können auch für Paare gewährt werden. Die Doppelförderung eines Kindes ist jedoch ausgeschlossen.

Hinweis: Studierende mit Kind(ern) können alternativ einen Realkostenantrag stellen. In diesem Fall müssen die Realkosten vollständig durch Belege nachgewiesen werden. Sollten Sie einen Realkostenantrag stellen wollen, setzen Sie sich bitte vor Antritt der Mobilität mit dem International Office der KU in Verbindung.

Nachweis: Kopie der Geburtsurkunde sowie Reiseticket des Kindes.

Top-Up für Studierende mit Behinderung (GdB von 20 oder mehr) oder chronischer Erkrankung

Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder mehr sowie Studierende mit einer chronischen Erkrankung, welche mit einem finanziellen Mehrbedarf im Ausland verbunden ist, können dieses Top-Up beantragen. Mit der Beantragung dieses Top-Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis Ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung einzureichen (z.B. bestätigendes ärztliches Attest oder Behindertenausweis). Im Falle einer chronischen Erkrankung muss aus dem ärztlichen Attest hervorgehen, dass Ihnen durch diese ein finanzieller Mehraufwand im Ausland entsteht.

Hinweis: Studierende mit einer Behinderung (GdB von 20 oder mehr) oder chronischen Erkrankung können alternativ einen Realkostenantrag stellen. In diesem Fall müssen die Realkosten vollständig durch Belege nachgewiesen werden. Sollten Sie einen Realkostenantrag stellen wollen, setzen Sie sich bitte vor Antritt der Mobilität mit dem International Office der KU in Verbindung.

Nachweis:

  • Chronische Erkrankung: Ärztliches Attest, das bestätigt, dass Ihnen aufgrund Ihrer chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht. Die Art der Erkrankung sowie die Höhe des Mehrbedarfes müssen nicht vermerkt bzw. beziffert werden.
  • Behinderung (GdB von 20 oder mehr): Kopie des Behindertenausweises oder ärztliches Attest.

Ansprechpartner Erasmus+ Hochschulkoordinator

Thomas Grubauer
Thomas Grubauer
Referent Internationale Beziehungen, Erasmus+ Hochschulkoordinator
Gebäude Domplatz 8  |  Raum: DP8-204 | Campus Eichstätt