Das International Office unterstützt internationale Gäste vor, während und nach ihrem Aufenthalt an der KU.
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse und Ihren Wunsch, an der KU im Rahmen eines Erasmus+ Kurzaufenthalts zu unterrichten. Gerne sind wir Ihnen behilflich, den geeigneten Gastlehrstuhl zu identifizieren und Ihren Aufenthalt zu planen. Bitte schicken Sie uns (welcome(at)ku.de) dazu folgende Unterlagen bzw. Informationen:
Die KU verfügt leider nicht über eigene Gästehäuser für internationale Forschende. Daher sind wir bei der Suche nach geeigneter Unterkunft ausschließlich auf den privaten Wohnungsmarkt angewiesen. Das International Office unterstützt Sie bei der Suche, kann jedoch keinen Erfolg garantieren. Daher bitten wir auch Sie, aktiv zu werden.
Wenn Sie über einen Makler suchen, müssen Sie bei Erfolg eine Provision zahlen. Diese beträgt bis zu drei Monatsmieten (darf jedoch nicht höher sein). Zusätzlich müssen Sie bei Abschluss eines Mietvertrags immer auch eine Schadenskaution bezahlen, diese beträgt ebenfalls bis zu drei Monatsmieten, wird jedoch nach Beendigung des Mietvertrags zurück erstattet.
Während der Wintermonate besteht in Eichstätt auch die Möglichkeit, eine Ferienwohnung zu mieten.
Wenn Ihre Familie Sie begleitet, müssen Sie dies bei der Vorbereitung des Visums berücksichtigen. Reisen Kinder mit, denken Sie daran, die Geburtsurkunden dieser Kinder mit nach Deutschland zu bringen. Auch müssen Sie für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Wenn Sie in Deutschland gesetzlich versichert sind und Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin nicht arbeitet, kann er/sie über Sie krankenversichert werden. Dies gilt dann auch für Ihre Kinder. Müssen Sie sich privat krankenversichern, achten Sie bitte darauf, dass alle Familienmitglieder ebenfalls krankenversichert sind.
Weitere Informationen zum Thema Versicherung finden Sie hier.
In Deutschland besteht Schulpflicht, denken Sie daher bitte daran, Ihre schulpflichtigen Kinder rechtzeitig in der zuständigen Schule anzumelden. Jüngere Kinder können den Kindergarten besuchen (ab 3 Jahre). Immatrikulierte Doktoranden können Kinder von einem bis zu drei Jahren im Kinderhort der Katholischen Universität unterbringen. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft im Trägerverein. Das International Office unterstützt Sie gerne bei der Suche nach geeigneten Betreuungsangeboten.
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse, im Rahmen der Erasmus+ Personalmobilität (STT) zu Fortbildungszwecken einen Aufenthalt an der KU zu planen. Gerne sind wir Ihnen bei der Organisation behilflich. Bitte schicken Sie uns (welcome(at)ku.de) dazu eine Bewerbung mit
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