Das Learning Agreement ist ein Vertrag zwischen Ihnen, Ihrer Heimatuniversität und der KU und regelt die Kurse, die Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes an der KU belegen möchten. Es muss noch vor Ihrem Auslandsaufenthalt abgeschlossen werden und kann bei Änderungen der Kurswahl während des Auslandsaufenthaltes angepasst werden.
Hier erhalten Sie Informationen zu unserem Kursangebot. Das endgültige Kursangebot steht immer wenige Wochen vor Semesterbeginn zur Verfügung (für das Wintersemester im August, für das Sommersemester im Februar). Bitte nutzen Sie für die Erstellung Ihres Learning Agreements daher bitte das Kursangebot des jeweiligen Vorjahres.
Erasmus+-Studierende: Bitte nutzen Sie das von Ihrer Heimatuniversität vorgegebene Format (z. B. Erasmus+-Vorlage oder Online Learning Agreement).
Alle anderen Austauschstudierenden und Free Mover: Bitte nutzen Sie entweder die Vorlage Ihrer Heimatuniversität oder unsere Vorlage:
Das Transcript of Records (ToR) ist ein offizielles Dokument, das die von Ihnen besuchten Lehrveranstaltungen (Module) an der KU mit Angabe der ECTS-Punkte sowie der Prüfungsergebnisse bestätigt. Es bestätigt nur bestandene Module – nicht bestandene Module werden nicht aufgelistet.
Die Prüfungsergebnisse werden in der Regel bis Mitte März (für das Wintersemester) bzw. bis Mitte September (für das Sommersemester) auf KU.Campus eingetragen. Ausnahmen sind beispielsweise Hausarbeiten, die einen späteren Abgabetermin haben.
Nach den Prüfungsordnungen der KU werden die Noten und Notenstufen überwiegend wie folgt skaliert, wobei allein die Bestimmungen der jeweiligen Prüfungsordnung maßgeblich sind.
Die Benotung der Prüfungsleistungen erfolgt in Bachelor- und Masterprogrammen nach dem deutschen Benotungssystem (mit dem Wert „1“ als besten und dem Wert „5“ als schlechtesten Notenwert). Eine Prüfung ist bestanden, wenn sie mit mindestens „ausreichend“ (4,0) oder „bestanden“ bewertet ist.