Learning Agreement

Das Learning Agreement ist ein Vertrag zwischen Ihnen, Ihrer Heimatuniversität und der KU und regelt die Kurse, die Sie während Ihrem Auslandssemester an der KU belegen möchten. Es muss noch vor Ihrem Auslandssemester abgeschlossen werden und kann bei Änderungen der Kurswahl während des Auslandssemesters angepasst werden.

Hier erhalten Sie Informationen zu unserem Kursangebot. Das endgültige Kursangebot steht immer relativ kurzfristig wenige Wochen vor Semesterbeginn zur Verfügung (für das Wintersemester im August, für das Sommersemester im Februar). Bitte nutzen Sie für die Erstellung Ihres Learning Agreements daher bitte das Kursangebot des jeweiligen Vorjahres.

Vorlagen:

Learning Agreement

Gerne können Sie stattdessen die Vorlage Ihrer Heimatuniversität verwenden.

 

Schritt für Schritt zum Learning Agreement:

  1. Wählen Sie die Kurse aus, die Sie belegen möchten, und tragen Sie sie in das Learning Agreement ein.
  2. Unterschreiben Sie das Learning Agreement und lassen Sie es von Ihrer Heimatuniversität prüfen und ebenfalls unterschreiben.
  3. Laden Sie das Learning Agreement als Teil Ihrer Bewerbungsunterlagen in Mobility-Online hoch.
  4. An der KU wird Ihr Learning Agreement geprüft, unterschrieben und Ihnen wieder bereitgestellt.

 

So ändern Sie das Learning Agreement nach der Ankunft:

  1. Geben Sie in Mobility Online an, dass Sie das Learning Agreement ändern möchten bzw. müssen und laden Sie anschließend das neue Learning Agreement hoch.
  2. Das International Office wird Ihr Learning Agreement zur Prüfung an den oder die zuständigen(n) „Departmental Coordinator“ weiterleiten (Erasmus+) bzw. prüfen und nach der erfolgten Gegenzeichnung in Mobility Online wieder hochladen.
  3. Diese Schritte sind auch erforderlich, wenn Sie Ihren Aufenthalt um ein weiteres Semester verlängern möchten.

Transcript of Records (ToR)

Das Transcript of Records (ToR) ist ein offizielles Dokument, das die von Ihnen besuchten Lehrveranstaltungen (Module) an der KU mit Angabe der ECTS credits sowie des Prüfungsergebnisses bestätigt.

Das ToR kann erstellt werden, sobald alle Prüfungsergebnisse in KU Campus eingetragen sind. Es bestätigt nur bestandene Module. Nicht bestandene Module werden nicht aufgelistet.

Für alle Programmstudierenden, die an der KU keinen Abschluss machen (non-degree seeking exchange students) gilt: das ToR wird Ihnen automatisch zugesandt. Voraussetzung ist, dass Sie eine entsprechende Einverständniserklärung in Mobility Online hinterlegt haben, die es dem International Office ermöglicht, das Dokument sowohl an Sie als auch - falls gewünscht oder erforderlich - an Ihre Heimatuniversität zu verschicken.

Wann Sie Ihr ToR erhalten können, hängt vom jeweiligen Prüfungszeitraum ab. Die Lehrenden tragen die Prüfungsergebnisse in der Regel erst dann in KU Campus ein, wenn alle Studierenden des Moduls ihre Prüfungsleistung erbracht haben. Wenn Sie zum Beispiel im Sommersemester eine Hausarbeit anfertigen müssen und die Abgabefrist erst im Oktober ist, werden die Noten auch erst danach in KU Campus eingetragen. Sollten Sie Ihr Prüfungsergebnis früher wissen müssen (weil Ihre Heimatuniversität dies von Ihnen verlangt), kontaktieren Sie bitte den jeweiligen Dozenten/ die jeweilige Dozentin und vereinbaren sowohl einen frühen Abgabetermin als auch frühe Eintragung Ihres Prüfungsergebnisses.

Bei Fragen zum ToR können Sie sich immer an Jessica Hofmacher (Campus Eichstätt) und Alice Rohn (Campus Ingolstadt) wenden, incoming(at)ku.de.

Notensystem der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt

Notensystem der KU

Nach den Prüfungsordnungen der KU werden die Noten und Notenstufen überwiegend wie folgt skaliert, wobei allein die Bestimmungen der jeweiligen Prüfungsordnung maßgeblich sind.

Die Benotung der Prüfungsleistungen erfolgt in Bachelor- und Masterprogrammen nach dem deutschen Benotungssystem (mit dem Wert „1“ als besten und dem Wert „5“ als schlechtesten Notenwert). Eine Prüfung ist bestanden, wenn sie mit mindestens „ausreichend“ (4,0) oder „bestanden“ bewertet ist.