Für alle Bachelorstudiengänge gilt: Sie müssen Deutschkenntnisse von C1 nachweisen (DSH, TestDaF oder Goethe-Institut) detailierte Informationen dazu finden sie hier. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht über diese Kenntnisse verfügen, sonst aber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie vor Aufnahme des Fachstudiums zum DSH-Intensivkurs zugelassen werden. Mindestvoraussetzung für die Teilnahme an diesem Kurs ist Deutsch A2, nachgewiesen durch einen Eingangstest.
Für einige Masterstudiengänge gelten andere sprachliche Voraussetzungen (z.B. Englischkenntnisse, geringere Deutschkenntnisse und Kenntnisse in weiteren Sprachen). Bitte entnehmen Sie die Details dazu der Übersichtsseite des jeweiligen Studiengangs.
Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Master bewerben, müssen Sie die sprachlichen Voraussetzungen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen, d.h. eine vorherige Teilnahme am DSH-Kurs ist bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen nicht möglich.