Für dein Studium in Deutschland und die Einschreibung an der KU ist eine gültige Krankenversicherung verpflichtend. Bitte kümmere dich so früh wie möglich darum, da die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
Variante 1: Deine bestehende Versicherung wird anerkannt.
Wenn du aus einem Land mit Sozialversicherungsabkommen kommst (z. B. EU-Mitgliedstaat mit EHIC), kann deine Krankenversicherung in Deutschland anerkannt werden.
Dafür musst du dir eine offizielle Bestätigung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse (z. B. AOK, TK, DAK, Barmer) ausstellen lassen. Austauschstudierende erledigen dies automatisch im Rahmen ihres Workflows auf Mobility Online.
Deine EHIC muss für die gesamte Dauer deines geplanten Semesters gültig sein. Beispiel: Wenn du im Wintersemester an der KU studieren möchtest, darf deine EHIC nicht vor dem 31. März des Folgejahres ablaufen.
Achtung: Private Auslandskrankenversicherungen (z. B. über Kreditkarten oder Reiseversicherungen) werden nicht automatisch anerkannt und können einen späteren Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ausschließen.
Variante 2: Du schließt eine deutsche Krankenversicherung ab.
Wenn deine Versicherung in Deutschland nicht anerkannt wird, musst du eine deutsche Krankenversicherung abschließen. Für Studierende unter 30 Jahren ist die gesetzliche Krankenversicherung die Standardlösung.
Beitrag: ca. 145 €/Monat (Stand 2025)
Gültig bis max. zum 30. Lebensjahr oder bis Ende des 14. Fachsemesters
Du hast freie Kassenwahl. Anbieter wie z. B. AOK Bayern sind in Eichstätt und Ingolstadt vertreten und bieten persönliche Beratung auf Englisch.
Die gesetzliche Versicherung umfasst z. B. Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausaufenthalte.
Wichtig bei privaten Anbietern und Sperrkonten
Manche Sperrkontoanbieter kombinieren ihre Angebote mit einer „Studentenkrankenversicherung“ – diese wird jedoch nicht immer anerkannt. Das gilt insbesondere bei eingeschränkten Leistungen (z. B. MAWISTA Student wird nicht anerkannt). Sobald Leistungen auf bestimmte Beträge, Zeiträume oder Behandlungen begrenzt sind, wird die Versicherung meist nicht akzeptiert.
Unsere Empfehlung: Lass dich vor Vertragsabschluss von uns oder einer gesetzlichen Krankenkasse beraten. So stellst du sicher, dass du eine Versicherung wählst, die für dein Studium anerkannt wird.
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