Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über das Verfahren zur Anrechnung Ihrer Leistungen innerhalb der verschiedenen Programme. Beachten Sie dabei Folgendes:
Im Rahmen des Erasmus+ Programms müssen europaweit alle Erasmus+ Teilnehmer und Teilnehmerinnen vor Beginn des Studienaufenthaltes ein Learning Agreement abschließen. Im Learning Agreement werden alle Lehrveranstaltungen aufgelistet, die Sie an der Partneruniversität besuchen möchten. Durch die Unterschrift des Prüfungsausschussvorsitzenden, bzw. einer von Ihm autorisierten Person unter das Learning Agreement wird bestätigt, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen für das weitere Studium an der KU anerkannt werden.
Das Learning Agreement muss beim Erasmus+ Programm vor der Abreise des Studierenden fertiggestellt und von den zuständigen Personen an beiden Universitäten unterzeichnet werden.
Die Learning Agreements im Erasmus+ Programm werden ab dem akademischen Jahr 24/25 ausschließlich über die Anrechnungsplattform der KU und anschließend über Mobility Online erfasst. Studierende sollen dazu die Schritte in ihrem Workflow befolgen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie im nächsten Reiter.
Nach der Rückkehr von ihrem Auslandsaufenthalt können Sie mit ihrem Zeugnis der Gasthochschule (dem Transcript of Records) in der Anrechnungsplattform auswählen, welche der erbrachten Leistungen Sie letztendlich anerkannt bekommen möchten. Leistungen, welche vorab im Learning Agreement anerkannt wurden, können von der KU nicht mehr abgelehnt werden. Bei allen Anerkennungsproblemen und Schwierigkeiten können Sie sich an den Erasmus+ Hochschulkoordinator wenden.
Die Learning Agreements im Erasmus+ Programm werden ab dem akademischen Jahr 24/25 ausschließlich über die Anrechnungsplattform der KU und anschließend über Mobility Online erfasst. Studierende sollen dazu die Schritte in ihrem Workflow befolgen. Damit Ihre Leistungen aus dem Auslandssemester anerkannt werden, müssen Sie zunächst einen Antrag über das Anrechnungsportal der KU stellen. Gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
Sollten Sie an der Partneruniversität feststellen, dass einige Ihrer Kurse nicht stattfinden, können Sie ein Learning Agreement Changes machen. In diesem Fall befolgen Sie wieder die notwendigen Schritte in Ihrem Workflow in Mobility Online bzw. im Anrechnungsportal.
Wenn Sie Ihr Auslandssemester abgeschlossen haben, erhalten Sie in der Regel innerhalb von 8 Wochen Ihr Transcript of Records der Gastuniversität. Mit diesem Dokument können Sie den Antrag auf Anerkennung stellen.
Loggen Sie sich dazu wieder in das Anrechnungsportal der KU ein und machen Sie dort die notwendigen Schritte.
Wenn Sie diese Schritte abgeschlossen haben, laden Sie bitte ein Dokument, dass die Anrechnung bestätigt, in Ihrem Workflow in Mobility Online hoch.
Im weltweiten und fakultätseigenen Programm ist es nicht erforderlich, ein Learning Agreement abzuschließen. Wenn Sie aber Sicherheit haben wollen, dass Ihre Leistungen aus dem Ausland auch für Ihr Studienprogramm an der KU angerechnet werden können, ist es empfehlenswert, eine Vereinbarung über die Anerkennung zu treffen.
Die Vereinbarungen über die Anerkennung werden ab dem akademischen Jahr 24/25 ausschließlich über die Anrechnungsplattform der KU erfasst. Mehr Informationen dazu erhalten Sie im nächsten Reiter.
Im weltweiten und fakultätseigenen Programm ist eine Vereinbarung über die Anerkennung nicht notwendig, wird allerdings empfohlen, damit Sie sicher sein können, dass Ihre Leistungen für Ihr Studienprogramm angerechnet werden können.
Gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
Sollten Sie an der Partneruniversität feststellen, dass einige Ihrer Kurse nicht stattfinden, können Sie am Anfang Ihres Aufenthalts weitere Kurse in der Anrechnungsplattform vorab genehmigen lassen.
Wenn Sie Ihr Auslandssemester abgeschlossen haben, erhalten Sie in der Regel innerhalb von 8 Wochen Ihr Transcript of Records der Gastuniversität. Mit diesem Dokument können Sie den Antrag auf Anerkennung stellen.
Loggen Sie sich dazu wieder in das Anrechnungsportal der KU ein und machen Sie dort die notwendigen Schritte.
Wenn Sie diese Schritte abgeschlossen haben, laden Sie bitte ein Dokument, dass die Anrechnung bestätigt, in Ihrem Workflow in Mobility Online hoch.
Für Studierende, die als Free Mover ins Ausland gehen oder die an einem Kurzprogramm teilnehmen, ist es nicht erforderlich, ein Learning Agreement abzuschließen. Wenn Sie aber Sicherheit haben wollen, dass Ihre Leistungen aus dem Ausland für Ihr Studienprogramm an der KU angerechnet werden können, ist es empfehlenswert, eine Vereinbarung über die Anerkennung zu treffen.
Die Vereinbarungen über die Anerkennung werden ab dem akademischen Jahr 24/25 ausschließlich über die Anrechnungsplattform der KU erfasst. Mehr Informationen erhalten Sie im nächsten Reiter.
Wenn Sie Ihren freiwilligen Auslandsaufenthalt als Free Mover organisieren oder zusätzlich an einem Kurzprogramm teilnehmen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
Sollten Sie an der Universität im Ausland feststellen, dass einige Ihrer Kurse nicht stattfinden, können Sie am Anfang Ihres Aufenthalts weitere Kurse in der Anrechnungsplattform vorab genehmigen lassen.
Wenn Sie Ihr Auslandssemester abgeschlossen haben, erhalten Sie in der Regel innerhalb von 8 Wochen Ihr Transcript of Records der Gastuniversität. Mit diesem Dokument können Sie den Antrag auf Anerkennung stellen.
Loggen Sie sich dazu wieder in das Anrechnungsportal der KU ein und machen Sie dort die notwendigen Schritte.
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