Sie können ein freiwilliges Auslandssemester ohne Anerkennung Ihrer Leistungen absolvieren. In diesem Fall ist nur für das Erasmus+ Programm trotzdem das Erstellen eines Learning Agreements notwendig.
Für alle anderen Programme brauchen Sie keine Vereinbarung abzuschließen.
Im Rahmen des Erasmus+ Programms müssen europaweit alle Erasmus+ Teilnehmer und Teilnehmerinnen vor Beginn des Studienaufenthaltes ein Learning Agreement abschließen. Im Learning Agreement werden alle Lehrveranstaltungen aufgelistet, die Sie an der Partneruniversität besuchen möchten.
Das Learning Agreement muss beim Erasmus+ Programm vor der Abreise des Studierenden fertiggestellt und von den zuständigen Personen an beiden Universitäten unterzeichnet werden.
Die Learning Agreements im Erasmus+ Programm werden ab dem akademischen Jahr 24/25 ausschließlich über die Anrechnungsplattform der KU und anschließend über Mobility Online erfasst. Studierende sollen dazu die Schritte in ihrem Workflow befolgen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie im nächsten Reiter.
Die Learning Agreements ohne Anerkennung im Erasmus+ Programm werden ab dem akademischen Jahr 24/25 ausschließlich über Mobility Online erfasst. Studierende sollen dazu die Schritte in ihrem Workflow befolgen. Gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
Sollten Sie an der Partneruniversität feststellen, dass einige Ihrer Kurse nicht stattfinden, können Sie ein Learning Agreement Changes machen. In diesem Fall befolgen Sie wieder die notwendigen Schritte in Ihrem Workflow in Mobility Online.
Wenn Sie Ihr Auslandssemester abgeschlossen haben, erhalten Sie in der Regel innerhalb von 8 Wochen Ihr Transcript of Records der Gastuniversität.
Dieses Dokument laden Sie in Ihrem Workflow auf Mobility Online hoch.
Beim Schritt "Anerkennungsergebnis der KU" laden Sie eine formlose Erklärung hoch, in der Sie auf die Anerkennung Ihrer Leistungen verzichten.