Die KU verfügt über verschiedene Studienprogramme mit integriertem Auslandssemester. Studienprogramme mit integriertem Auslandssemester sind Studiengänge, die es Studierenden ermöglichen, einen festgelegten Teil ihres Studiums an einer ausländischen Partneruniversität zu absolvieren. Der Auslandsaufenthalt ist ein integraler Bestandteil des Lehrplans ist, was bedeutet, dass das Semester im Ausland nicht nur empfohlen wird, sondern für den Abschluss des Studiengangs erforderlich ist.
Studienprogramme mit integriertem Auslandssemester sind oft durch formelle Abkommen zwischen den Heimat- und Gastuniversitäten geregelt. Diese Abkommen garantieren, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen anerkannt und auf das Studium an der Heimatuniversität angerechnet werden.
Studierende mit Pflichtauslandssemester haben die Möglichkeit, Ihren Auslandsaufenthalt über ein Programm der KU oder als Free Mover zu absolvieren. Auf dieser Seite erhalten Sie alle Informationen zur Anerkennung Ihres Auslandssemesters.
Folgende Studiengänge haben laut Prüfungsordnung ein Pflichtauslandssemester vorgesehen:
Vor dem Studium im Ausland bzw. nach der Annahme an der Gastuniversität sollten Sie klären, welche Leistungen Ihnen angerechnet werden können. Dies gilt für Auslandssemester über eine Kooperation der KU ebenso wie für Free Mover und Kurzzeitaufenthalte (z.B. Summer oder Winter Schools).
Im Rahmen des Erasmus+ Programms müssen europaweit alle Erasmus+ Teilnehmer und Teilnehmerinnen vor Beginn des Studienaufenthaltes ein Learning Agreement abschließen. Im Learning Agreement werden alle Lehrveranstaltungen aufgelistet, die Sie an der Partneruniversität besuchen möchten. Durch die Unterschrift des Prüfungsausschussvorsitzenden, bzw. einer von Ihm autorisierten Person unter das Learning Agreement wird bestätigt, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen für das weitere Studium an der KU anerkannt werden.
Das Learning Agreement muss beim Erasmus+ Programm vor der Abreise des Studierenden fertiggestellt und von den zuständigen Personen an beiden Universitäten unterzeichnet werden.
Die Learning Agreements im Erasmus+ Programm werden ab dem akademischen Jahr 24/25 ausschließlich über die Anrechnungsplattform der KU und anschließend über Mobility Online erfasst. Studierende sollen dazu die Schritte in ihrem Workflow befolgen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie im nächsten Reiter.
Nach der Rückkehr von ihrem Auslandsaufenthalt können Studierende mit ihrem Zeugnis der Gasthochschule (dem Transcript of Records) in der Anrechnungsplattform auswählen, welche der erbrachten Leistungen sie letztendlich anerkannt bekommen möchten. Leistungen, welche vorab im Learning Agreement anerkannt wurden, können von der KU nicht mehr abgelehnt werden. Bei allen Anerkennungsproblemen und Schwierigkeiten können Sie sich an den Erasmus+ Hochschulkoordinator wenden.
Die Learning Agreements im Erasmus+ Programm werden ab dem akademischen Jahr 24/25 ausschließlich über die Anrechnungsplattform der KU und anschließend über Mobility Online erfasst. Studierende sollen dazu die Schritte in ihrem Workflow befolgen. Gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
Sollten Sie an der Partneruniversität feststellen, dass einige Ihrer Kurse nicht stattfinden, können Sie ein Learning Agreement Changes machen. In diesem Fall befolgen Sie wieder die notwendigen Schritte in Ihrem Workflow in Mobility Online bzw. im Anrechnungsportal.
Wenn Sie Ihr Auslandssemester abgeschlossen haben, erhalten Sie in der Regel innerhalb von 8 Wochen Ihr Transcript of Records der Gastuniversität. Mit diesem Dokument können Sie den Antrag auf Anerkennung stellen.
Loggen Sie sich dazu wieder in das Anrechnungsportal der KU ein und machen Sie dort die notwendigen Schritte.
Wenn Sie diese Schritte abgeschlossen haben, laden Sie bitte ein Dokument, dass die Anrechnung bestätigt, in Ihrem Workflow in Mobility Online hoch.
Im weltweiten und fakultätseigenen Programm ist es nicht erforderlich, ein Learning Agreement abzuschließen. Wenn Sie aber Sicherheit haben wollen, dass Ihre Leistungen aus dem Ausland auch für Ihr Pflichtauslandssemester angerechnet werden können, ist es empfehlenswert, eine Vereinbarung über die Anerkennung zu treffen.
Die Vereinbarungen über die Anerkennung werden ab dem akademischen Jahr 24/25 ausschließlich über die Anrechnungsplattform der KU erfasst. Mehr Informationen erhalten Sie im nächsten Reiter.
Im weltweiten und fakultätseigenen Programm ist eine Vereinbarung über die Anerkennung nicht notwendig, wird allerdings empfohlen, damit Sie sicher sein können, dass Ihre Leistungen für Ihr Studienprogramm angerechnet werden können.
Gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
Sollten Sie an der Partneruniversität feststellen, dass einige Ihrer Kurse nicht stattfinden, können Sie am Anfang Ihres Aufenthalts weitere Kurse in der Anrechnungsplattform vorab genehmigen lassen.
Wenn Sie Ihr Auslandssemester abgeschlossen haben, erhalten Sie in der Regel innerhalb von 8 Wochen Ihr Transcript of Records der Gastuniversität. Mit diesem Dokument können Sie den Antrag auf Anerkennung stellen.
Loggen Sie sich dazu wieder in das Anrechnungsportal der KU ein und machen Sie dort die notwendigen Schritte.
Wenn Sie diese Schritte abgeschlossen haben, laden Sie bitte ein Dokument, dass die Anrechnung bestätigt, in Ihrem Workflow in Mobility Online hoch.
Für Studierende, die als Free Mover ins Ausland gehen, ist es nicht erforderlich, ein Learning Agreement abzuschließen. Wenn Sie aber Sicherheit haben wollen, dass Ihre Leistungen aus dem Ausland auch für Ihr Pflichtauslandssemester angerechnet werden können, ist es empfehlenswert, eine Vereinbarung über die Anerkennung zu treffen.
Die Vereinbarungen über die Anerkennung werden ab dem akademischen Jahr 24/25 ausschließlich über die Anrechnungsplattform der KU erfasst. Mehr Informationen erhalten Sie im nächsten Reiter.
Wenn Sie Ihren Pflichtauslandsaufenthalt als Free Mover organisieren, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
Sollten Sie an der Partneruniversität feststellen, dass einige Ihrer Kurse nicht stattfinden, können Sie am Anfang Ihres Aufenthalts weitere Kurse in der Anrechnungsplattform vorab genehmigen lassen.
Wenn Sie Ihr Auslandssemester abgeschlossen haben, erhalten Sie in der Regel innerhalb von 8 Wochen Ihr Transcript of Records der Gastuniversität. Mit diesem Dokument können Sie den Antrag auf Anerkennung stellen.
Loggen Sie sich dazu wieder in das Anrechnungsportal der KU ein und machen Sie dort die notwendigen Schritte.